Investitionsförderung

„Wir möchten sie gezielt unterstützen“

Stempel mit der Aufschrift Fördermittel
Die Gastronomie in Hessen bekommt weitere Unterstützung in Corona-Pandemie. (Foto: © iStockphoto)
Gastronomen in Hessen können sich Modernisierungsmaßnahmen während der Pandemie bezuschussen lassen. Die Bewerbungsfrist für die erste Förderrunde läuft bereits.
Montag, 23.11.2020, 14:33 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Hessische Gaststätten erhalten in der Corona-Pandemie vom Land Zuschüsse zur Anschaffung von Kühlgeräten, Spülmaschinen, Herden und anderen Wirtschaftsgütern. Die Förderung besteht aus einem Festbetrag von 1500 Euro für Investitionen von mindestens 2000 Euro, teilten Umweltministerin Priska Hinz und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (beide Grüne) mit.

„Blick nach vorne richten“

Gerade die Gastronomie leide unter den Corona-Beschränkungen, betonte Al-Wazir. Investitionen in neue Technik oder moderne Küchen müssten seit Monaten zurückgestellt werden. „Deshalb möchten wir sie gezielt unterstützen und dazu ermutigen, auch in dieser schwierigen Situation den Blick nach vorne zu richten und sich auf die Zeit nach der Pandemie vorzubereiten.“

„Wir wollen auch in Zukunft eine vielfältige Gastronomie in der Stadt und auf dem Land vorfinden“, ergänzte Hinz. Gerade im ländlichen Raum in kleinen Ortschaften sei eine Gaststätte ein wichtiger Treffpunkt und ziehe Besucher an. Die Investitionsförderung solle dazu beitragen, dass sich Restaurants, Cafés und Gaststätten modernisieren können, durch die Pandemie kommen und danach gut weiterarbeiten.

Dehoga begrüßt das Hilfsprogramm

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga begrüßte das Hilfsprogramm. Die Gastronomiebetriebe müssten auch in dieser Situation weiter investieren. Das gelte für die Betriebsausstattung ebenso wie in Hygienemaßnahmen, sagte Dehoga-Präsident Gerald Kink. Das Programm gebe Planungssicherheit.

Bewilligung erster Gelder noch 2020

Für das bis Ende 2022 laufende Programm stellen Umwelt- und Wirtschaftsministerium 3,4 Millionen Euro bereit. Die Mittel fließen den Angaben zufolge zur Hälfte in den ländlichen Raum und zur Hälfte in urbane Gebiete. Noch in diesem Jahr sollen die ersten Gelder bewilligt werden.

Antragsberechtigt sind nach Angaben der Ministerien Gaststätten mit eigenem Gastraum, die sowohl Speisen als auch Getränke anbieten, höchstens 49 Beschäftigte zählen und einen Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro erzielen. Die Bewerbungsfrist der ersten Förderrunde endet am 26. November.

(dpa/NZ)

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