Strafzahlungen bei No Shows
Als Gast in einem Restaurant zu reservieren und dann ohne Absage nicht zu erscheinen, ist nicht nur ärgerlich für den Gastronomen. Die No Shows können für ihn durchaus Existenzbedrohend werden. Was in der Hotellerie bereits ganz normal ist, nämlich Stornogebühren auf nicht in Anspruch genommene Buchungen zu erheben, wird nun immer mehr auch als Konsequenz für unangekündigtes Gästeausbleiben in der Gastronomie gehandelt. Zuletzt berichteten wir über entsprechende Maßnahmen in Wien. Wie der Radiosender hr3 nun in einem Artikel mitteilt, organisieren sich unter anderem auch in Frankfurt und Offenbach Gastronomen. Mit der Initiative Gastronomie Frankfurt e.V. fordern sie nun die Einführung einer Stornierungsgebühr.
Zwar solle die Stornogebühr, wie hr3 berichtet, noch in diesem Jahr eingeführt werden, allerdings bestehe noch Diskussionsbedarf, was die Rahmenbedingungen anbelangt: Ab wie vielen Personen greift die Gebühr – vier oder acht Personen? Welche Summen sollen fällig werden? Außerdem gehe es auch um die Frage, wie abgerechnet werden soll – beispielsweise über eine hinterlegte Kreditkartennummer, wie es international in der Gastronomie und teils auch schon in deutschen Spitzenrestaurants gehandhabt wird. Worüber Einigkeit herrscht, ist die Obergrenze: Höchstens 20 Euro sollen verlangt werden. Wer kurzfristig absagt, müsse nichts zahlen.
Zum Thema ließ der Radiosender auch seine Zuhörer abstimmen und fragte sie nach deren Meinung. Das Ergebnis der Umfrage ist dabei mehr als deutlich:
- 88% stimmten mit „Ja, ich kann die Forderung der Gastronomen total nachvollziehen!“,
- lediglich 12% bewerten No Shows als Berufsrisiko des Gastronomen.
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