Nothilfen

Regierung plant Erleichterungen für Gastro-Zulieferer

Die Kühlkammer in einer Großküche
Auch die Zulieferer von Restaurants und Kneipen sind von den Betriebsschließungen betroffen. Nun sollen Hilfsgelder für diese Branche einfacher beantragt werden können. (©Syda Productions/stock.adobe.com)
Die Bundesregierung plant, die Beantragung von Soforthilfen nicht nur für Soloselbständige, sondern auch für Zulieferer von Gastronomiebetrieben zu erleichtern.
Donnerstag, 05.11.2020, 10:05 Uhr, Autor: Thomas Hack

Hinsichtlich der Lockdown-Nothilfen im November plant die Bundesregierung Erleichterungen für Soloselbstständige, aber auch für Lieferanten der Restaurants und Kneipen, da auch sie indirekt von den Schließungen betroffen seien. Diese sollen die Hilfen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5000 Euro direkt beantragen können – und nicht wie bei Firmen über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Voraussetzung dafür sei, dass sie regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Maßnahmen betroffenen Firmen erzielen. Detailfragen seien hingegen noch offen.

Bund und Länder hatten massive Beschränkungen vereinbart, um die zweite Corona-Welle zu brechen. Von dieser Woche an bis Ende November sind Gastronomiebetriebe sowie Theater, Kinos und Fitnessstudios weitgehend dicht, Hotels dürfen keine Touristen mehr aufnehmen. (dpa/TH)

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