Unterstützung gefordert

Österreichs Nachtgastronomie befürchtet Pleitewelle

Schild „Dauerhaft geschlossen“
Hoffentlich kein Dauerzustand in Österreichs Nachtgastronomiebetrieben. (© danberg&danberg)
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen die Nachtgastronomie, also all jene Betriebe wie Clubs, Bars, Diskotheken etc., deren Betriebsstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr liegen, mit voller Wucht.
Donnerstag, 23.04.2020, 13:13 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

„Die Nachtgastronomie wurde als erste Gastro-Sparte geschlossen und wird aller Voraussicht nach als letzte wieder aufsperren dürfen“, so Stefan Ratzenberger, Sprecher der Österreichischen Nachgastronomen. Und weiter: „Vergleicht man dies mit den Informationen der Bundesregierung hinsichtlich der Öffnungen von Theatern und Kinos, werden wir bis September nicht öffnen dürfen. Das bedeutet einen wirtschaftlichen Totalausfall von sechs Monaten. Welche Branche übersteht dies ohne staatlicher Wirtschaftshilfe?“

Bleiben diese Hilfen weiterhin aus, so sei davon auszugehen, dass zwei Drittel aller Diskotheken, Clubs und andere nachtgastronomische Einrichtungen die Corona-Krise nicht überstehen werden. Bisher wurde das Thema rund um die Wiederauferstehung der Nachtgastronomie seitens der Bundesregierung mit keinem Wort behandelt.

Differenzierung nötig

Es gelte dabei, die Nachtgastronomie differenziert zu sehen: So könnten kleine Bars unter Einhaltung von Auflagen und Richtlinien den Betrieb bis 23 Uhr aufnehmen, wobei dies bei Clubs und Diskotheken ein betriebswirtschaftlicher Totalschaden wäre, liegt doch die Hauptbetriebszeit zwischen 22 und 6 Uhr“, so Stefan Ratzenberger. Und weiter: „Grundsätzlich gilt abzuwägen zwischen dem – mit höchster Priorität zu behandelnden – Gesundheitsschutz für Gäste und Mitarbeiter, der betriebswirtschaftlichen Folgen und der Eigenverantwortung der Gäste.“

Die Nachtgastronomen hätten alle notwendigen Maßnahmen selbstverständlich akzeptiert und dafür vollstes Verständnis im Sinne des Allgemeinwohls und der Gesundheit aller aufgebracht. Zugleich müsse man aber deutlich machen, dass die Betriebe dringend Unterstützung, Perspektiven und Rechtssicherheit brauchen. „Dieser Teil der Gastronomie darf nicht vergessen werden, denn die seit Anfang März verlorenen Umsätze werden nicht mehr nachzuholen sein – und die Durststrecke ist noch lang“, so Stefan Ratzenberger.

Schnelle Finanzspritze – partielle Umsatzverlusterstattung ab März 2020

Um die dringend benötigte Liquidität schnell herzustellen und somit eine Vielzahl von Insolvenzen in den Sommermonaten zu vermeiden, fordert die österreichische Nachtgastronomie als Ausgleich für die ab März 2020 erlittenen Umsatzverluste eine unbürokratische Entschädigung. Für jeden geschlossenen Monat könnte die für den gleichen Vorjahreszeitraum festgesetzte und gezahlte Mehrwertsteuer abzüglich des Vorsteuerbeitrags rückwirkend erstattet werden.

Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes gefordert

Zudem fordert die österreichische Nachtgastronomie die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf gastronomische Umsätze ab dem ersten Tag der Wiedereröffnung. (In Deutschland etwa sinkt für ein Jahr die Steuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent, Anm. d. Red.) Auch so könnten erlittene Umsatzausfälle etwas kompensiert und die Tilgung der aufgenommenen Kredite ermöglicht werden. Aufgrund der massiven Einschränkungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie drohen sonst hunderte Betriebe insolvent zu gehen. Tausende Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel.

„Allein in der Bundeshauptstadt Wien erwirtschaftet die Nachtgastronomie jährlich eine Milliarde Euro – ein nicht zu vergessender Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor für die Stadt, so Stefan Ratzenberger. Und weiter: Es darf nicht passieren, dass gesunde Unternehmen und deren Eigentümer zu Bittstellern in unserem Land werden. Dies betrifft natürlich nicht nur die (Nacht)Gastronomie, sondern alle Branchen der heimischen Wirtschaft.“

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