Corona-Lockerungen

Mit der Wiedereröffnung verschwinden nicht die Sorgen

Bedienung in einem Restaurant oder Cafe trägt eine Mund-Nasen-Maske, während sie einen Gast bedient
Strenge Hygienemaßnahmen, wie das Tragen einer Mund-Nasen-Maske der Bedienungen, sind vielerorts Voraussetzung für das Wiedereröffnen der Gastronomie. (Foto: ©David Tadevosian photography/stock.adobe.com)
Ab dem 11. Mai 2020 dürfen Gastronomen in NRW ihre Innenbereiche wieder für Gäste öffnen. Die Freude über das Wiederhochfahren der Gastronomie ist jedoch getrübt, die Sorgen bleiben.
Montag, 11.05.2020, 14:24 Uhr, Autor: Kristina Presser

Seit diesem Montag können Gastronomen in Nordrhein-Westfalen aufatmen – zumindest ein wenig. Denn nun dürfen Restaurant- und Cafébesitzer ihre Gäste auch wieder in den Innenbereichen bewirten, die seit Mitte März geschlossen waren. Ganz so einfach läuft die Wiedereröffnung der Gastronomie jedoch nicht ab. Nach Vorgaben der Landesregierung darf nur öffnen, wer seine Tische und Sitzplätze im Abstand von mindestens 1,5 Metern aufstellt und die Kontaktdaten der Besucher konsequent registriert. Zudem sind wegen der geltenden Kontaktbeschränkungen pro Tisch nur Angehörige von maximal zwei Haushalten zusammen erlaubt – das heißt zum Beispiel zwei Familien, Paare, WGs oder Einzelpersonen.

Folglich ist die Erleichterung über die Lockerungen der Corona-Maßnahmen bei Gastronomen nicht allzu groß. Viele der Sorgen bleiben bestehen. So geht der Dehoga NRW auch in der kommenden Zeit von hohen Umsatzeinbußen von mehr als 50 Prozent aus. Der Grund: Aufgrund der Auflage zur Abstandseinhaltung reduzieren sich die Kapazitäten und nur etwa die Hälfte der Gäste, im Vergleich zur Normalsituation, können bewirtet werden. Gleichzeitig erwarte man eine „wegen Corona verunsicherte Gästeschar“, heißt es seitens des Dehoga NRW. Manche Gastronomen ließen sich zu Beginn der Woche auch noch mehr Zeit mit der Öffnung, um sich auf die Umsetzung der Hygiene-Vorgaben vorzubereiten.

Einen Überblick, in welchem Bundesland welche Öffnungstermine aktuell für die Gastronomie und Hotellerie gelten, finden Sie hier.

(dpa/lnw/KP)

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