Mehrwertsteuer: Dehoga-Verbände appellieren an Olaf Scholz
Der Bundestag wird den Haushalt 2024 wohl nicht mehr vor Jahresende beschließen, wie vergangene Woche bekannt wurde. Die Steuererhöhung für Speisen in der Gastronomie tritt damit am 1. Januar 2024 automatisch in Kraft.
Die Präsidenten aller Dehoga-Verbände richten daher in einem offenen Brief einen eindringlichen Appell an Bundeskanzler Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit 7 Prozent festzuhalten.
Viele Wähler hätten auf die Worte des Bundekanzlers vertraut, als er vor der Bundestagswahl im September 2021 beim Bürgergespräch erklärte: „Wir haben die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie gesenkt und das nochmal verlängert und ich will Ihnen gerne versichern, ich habe dieser Verlängerungsentscheidung zugestimmt und der Einführung in dem sicheren Bewusstsein: Das schaffen wir nie wieder ab.“
Deshalb appellieren die Verbände an Olaf Scholz, „die wichtige gesellschaftliche Rolle der Gastronomie anzuerkennen und sich für die Fortgeltung der 7 Prozent einzusetzen.“ Die Steuererhöhung treffe insbesondere die Bürger.
„Betriebe, die nicht mehr existieren, können auch keine Steuern zahlen“
Die Unternehmen würden die 19 Prozent sowie weitere steigende Kosten dem Gast in Rechnung stellen müssen. Die Steuererhöhung treffe somit unmittelbar die Gäste, insbesondere die Gering- und Normalverdiener.
„Dramatische Umsatzeinbußen in der Branche und bei ihren Partnern sind die Folge. Jobverluste, Betriebsaufgaben, Insolvenzen sowie marode regionale Wirtschaftskreisläufe sind vorprogrammiert“, warnt der Dehoga den Bundeskanzler.
Der erwartete fiskalische Effekt von Mehreinnahmen mit einer Anhebung auf 19 Prozent würde genau ins Gegenteil umschlagen, weil durch Umsatzverluste die Erwartung von Mehreinnahmen nicht einträten. Mindestens 12.000 Betriebe stünden laut Dehoga-Umfragen vor dem sicheren Aus. „Betriebe, die nicht mehr existieren, können auch keine Steuern zahlen“, betont der Dehoga in dem offenen Brief.
Andere EU-Staaten zollen Respekt und Wertschätzung
Daher appellieren die Verbände: „Essen muss einheitlich mit 7 Prozent besteuert werden – egal ob und wie zubereitet und wo und wie verzehrt. Es ist völlig absurd, dass in Zeiten, in denen alle von Nachhaltigkeit und gesunder Ernährung reden, für das frisch zubereitete und auf dem Porzellanteller angerichtete Essen ab 1. Januar 2024 wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden, während für das verpackte Essen zur Mitnahme, To-Go oder Drive-In, die Essenslieferung sowie der Fertigsalat aus dem Supermarkt weiterhin 7 Prozent gelten.“
Nicht ohne Grund sei der reduzierte Satz für Essen in der Gastronomie derzeit in 23 EU-Staaten Gesetz. So beweise die große Mehrzahl der EU-Staaten Respekt und Wertschätzung für das, was Restaurants und Cafés für Wirtschaft und Gesellschaft leisten. „Es kann nicht sein, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz in unserem Land als Subvention diskreditiert wird!“
„Wir erwarten Wertschätzung“
Die Restaurants, Gasthäuser und Cafés garantierten Lebensqualität und soziale Teilhabe. Attraktive Innenstädte und lebenswerte ländliche Räume, Tourismus und funktionierende regionale Wirtschaftskreisläufe gäbe es nur mit der Gastronomiebranche. „Wer Restaurants und Cafés als ‚nice to have‘ bezeichnet, ignoriert die große wirtschaftliche, arbeitsmarktpolitische und vor allem gesellschaftliche Bedeutung unserer Branche“, heißt es in dem Brief weiter.
Abschließend heißt es: „Wir erwarten Wertschätzung für das, was die Gastgeber mit ihren Beschäftigten Tag für Tag für unser Land leisten. Vergessen Sie nicht die 16 Millionen Menschen, die täglich von Gemeinschaftsverpflegern und Caterern in Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen und Betriebskantinen abhängig sind. Aus all diesen Gründen fordern wir Sie auf, dass Sie eine Fortgeltung der einheitlichen Besteuerung von Essen mit 7 Prozent durchsetzen.“
(Dehoga/SAKL)