Liefern und Abholen erlaubt
Fast alle Gastronomiebetriebe in Österreich müssen derzeit geschlossen halten. Doch wer weiterhin den Umsatz nicht ganz auf null zurückfahren möchte, der hat vor allem zwei Möglichkeiten:
Man kann etwa seinen Gästen die Möglichkeit geben, bestellte Speisen selbst abzuholen. Dabei sind allerdings ein paar Regeln zu beachten: „Es herrscht ein ganz klares Betretungsverbort der Betriebsstätte für den Gast, nur Mitarbeiter dürfen sich im Lokal aufhalten. Und auch beim Kontakt mit dem Abholer ist der Sicherheitsabstand von einem Meter einzuhalten. Also entweder man legt dem Abholer die verpackten Speisen hinten ins Auto rein oder man stellt ihm alles vor die Türe und die Bezahlung erfolgt dann am besten bargeldlos ohne direkten Kontakt“, erklärt der Wiener Gastronomieobmann Peter Dobcak auf HOGAPAGE-Anfrage.
Auch Lieferdienste dürfen weiterhin aktiv sein. Wer also seine Gerichte über die einschlägigen Portale vertreibt kann das ebenso machen. „Wobei auch hier darauf zu achten ist, dass der Lieferdienst-Mitarbeiter das Lokal nicht betritt und dass bei der Speisenübergabe der Sicherheitsabstand eingehalten wird“, klärt Österreichs Spartenobmann Mario Pulker auf. Und natürlich habe der Gastronom auch die Möglichkeit, selbst seine Speisen auszuliefern. Der aktuelle Fall, bei dem zwei Polizisten einen Gastronomen an der Auslieferung gehindert und nach Hause geschickt haben, sei rechtlich nicht gedeckt gewesen, das habe man laut Pulker mittlerweile geklärt. Aber auch bei der Auslieferung gelte: Speisen am besten vor der Türe ablegen, anläuten und sich entfernen, Bezahlung ohne direkten Kontakt sicherstellen.