Kulturminister legen Stufenplan für Öffnungen vor
Über einen drei Stufen umfassenden Plan wollen die Bundesländer „Kultur wieder ermöglichen“. In einem gemeinsamen Papier skizzieren die Kulturminister, wie die Kulturszene und ihre Einrichtungen sich nach einem Ende des Corona-Lockdowns wieder einem Alltag nähern könnten. Die aktuellen Beschränkungen sollen dann schrittweise wieder aufgehoben werden, heißt es in dem Papier. Das Papier hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs bei den Kulturressorts für ein Eröffnungsszenario angefordert. Nun liegt das Konzept bei den Staats- und Senatskanzleien. Die einzelnen Schritte sollen „im Einklang mit den Lockerungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft“ erfolgen. Damit wollen die für Kultur zuständigen Ressortspitzen „der grundrechtlich geschützten Kunstfreiheit gerecht werden“.
Öffnung in drei Stufen
„Die Kultureinrichtungen haben im letzten Jahr passgenaue Hygiene- und Schutzkonzepte ermöglicht, die einen verantwortungsbewussten Betrieb zulassen“, heißt es. Dabei wird auch auf Erfahrungen etwa mit der Maskenpflicht verwiesen. „Die Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln sind für die Besucher von Kultureinrichtungen Selbstverständlichkeit.“ Zudem gebe es Nachverfolgbarkeit der Besucherkontakte und Schutzkonzepte für die Beschäftigten. Für die Öffnung wollen die Länder grundsätzlich in drei Stufen vorgehen. „Korrespondierend mit der Wiedereröffnung der Schulen und Kitas werden die außerschulischen Bildungsangebote der Kultureinrichtungen und der Musik- und Kunstschulen wieder zugelassen“, heißt es.
„Freiluftveranstaltungen bis 250 Teilnehmer erlauben“
Museen, Galerien, Gedenkstätten und Bibliotheken sowie vergleichbare Einrichtungen sollen aus Sicht der Kulturminister spätestens mit der Eröffnung des Einzelhandels einen Basisbetrieb für die Öffentlichkeit anbieten. Daneben sollen Freiluftveranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern erlaubt sein. In einer dritten Stufe sollen Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern und Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Gebäuden möglich gemacht werden. Dieser Schnitt soll spätestens dann ermöglicht werden, wenn auch Betriebe der Gastronomie wieder öffnen. Zudem sollen zu diesem Zeitpunkt der Vollbetrieb der Museen und Freiluftveranstaltungen mit 500 Personen gestattet werden. (dpa/TH)