Gastronomie in Großstädten trotz Krisen im Aufschwung
„Es gibt einen Aufschwung in der Gastronomie nach der Corona-Pandemie trotz Krieg in der Ukraine und der Inflation“, sagt Simon Krause, einer der Autoren der ifo-Studie. Allerdings schränkt er ein, dass die untersuchten Städte eine besonders konsumstarke Bevölkerung hätten.
Auf dem Land sehe es schlechter aus. Zudem gebe es keine Daten zum Konsum von Touristen, der immer noch hinter den Vor-Corona-Werten liege.
Ein Plus von mindestens 20 Prozent
Blicke man auf das letzte halbe Jahr, für das Daten untersucht wurden - also das vierte Quartal 2022 und das erste Quartal 2023 – so sehe man in allen Städten ein Plus von mindestens 20 Prozent zu 2019, sagt Krause. In München und Hamburg sind die Zahlen ein Stück höher, in Berlin deutlich. Insbesondere bei der Bundeshauptstadt könnten dabei aber auch Sondereffekte der Erhebung eine Rolle spielen, sagte Krause.
„Die Betriebe konnten einen Teil ihrer gestiegenen Kosten für Personal, Lebensmittel und Energie weitergeben, ohne dass die Gäste ausblieben“, sagte Mitautorin Carla Krolage. Die Preise in der Gastronomie sind auch nach Daten des Statistischen Bundesamtes zuletzt stärker als die Gesamtinflation gestiegen.
Neben den allgemeinen Umsatzanstiegen beobachteten die Ifo-Forscher auch eine Verlagerung. So legte die Gastronomie in den eigentlich umsatzschwächeren Außenbezirken im Verhältnis stärker zu als in den Zentren.
Zudem stiegen die Werte für Samstag und Sonntag überdurchschnittlich an. Beides sieht Krause als mögliche Effekte des verstärkten Homeoffices, weil Menschen dadurch seltener im Arbeitsumfeld und häufiger im Wohnumfeld konsumierten.
Dehoga zieht negativere Bilanz
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hat sich zuletzt deutlich negativer zur Lage seiner Mitglieder geäußert. So sei das Sommergeschäft schlechter als erwartet gelaufen, hieß es Anfang des Monats. Dieser Zeitraum ist in der Ifo-Studie nicht berücksichtig.
Zudem klagte der Dehoga über Kostensteigerungen und fordert, die vorübergehend gesenkte Mehrwertsteuer beizubehalten.
(dpa/SAKL)