Corona-Folgen

Endgültiges Aus für Gasteig-Gastronomie

Gebäude Gasteig München
Keine Chance mehr für die Gasteig-Gastronomie – die Corona-Krise und ihre Folgen führten zur Insolvenz. (Foto: ©picture alliance/Fotostand; Wagner)
Das Amtsgericht München hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gasteig Kult und Speise GmbH eröffnet. Laut Insolvenzverwalter gab es keine Chance auf eine ökonomisch vertretbare Lösung.
Dienstag, 28.07.2020, 13:01 Uhr, Autor: Kristina Presser

Ende Mai 2020 wurde bekannt, dass die Gastronomie im Münchner Gasteig aufgrund der Umsatzausfälle durch die Corona-Beschränkungen zahlungsunfähig ist. Der Geschäftsführer der Gasteig Kult und Speise GmbH, Marc Uebelherr, hatte daraufhin einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt. Betroffen sind die Lokale „Gast“ und „Le Copain“ im Münchner Kulturzentrum Gasteig sowie die dortige Pausen-Gastronomie, zudem das Backcafé „Urban Bakery“ in München-Sendling. Am 15. Juli wurde nun das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet. Dies teilte die Münchner Insolvenzverwalter-Kanzlei Pohlmann Hofmann mit, deren Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann vom Gericht als Insolvenzverwalter bestellt wurde.

Dieser machte deutlich, dass es nicht gelungen sei, eine Fortführungslösung für die Gasteig-Gastronomie zu entwickeln. „Aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie ist die Lage in der Gastronomie allgemein sehr schwierig. Bei der Gasteig-Gastronomie fehlte zudem jede konkrete Perspektive, weil nicht absehbar war, ob und wann der Spielbetrieb im Gasteig wieder im früheren Umfang aufgenommen wird“, sagte Pohlmann. Aus diesem Grund sei die Suche nach einer wirtschaftlich vertretbaren Lösung für eine Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs letztlich chancenlos gewesen. Die Betriebe bleiben damit geschlossen.

Die 111 Beschäftigten wird der Insolvenzverwalter nunmehr offiziell freistellen, damit sie Arbeitslosengeld beanspruchen können. In den kommenden Tagen werde der Insolvenzverwalter mit dem Betriebsrat über einen Sozialplan und einen Interessenausgleich verhandeln, bevor er den Mitarbeitern die unausweichliche Kündigung aussprechen könne, wie es in der offiziellen Mitteilung heißt. Rückständige Gehälter sind über das Kurzarbeiter- bzw. Insolvenzgeld abgesichert.
(Pohlmann Hofmann Insolvenzverwalter/KP)

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