Einstweilige Verfügung gegen Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH
Peter Pane hatte am 07.11.2017 in einer Pressemeldung („Rückschlag für Hans im Glück“) mit Zitaten des Geschäftsführers Patrick Junge falsch verlautbaren lassen, dass in einem Beschluss des Landgerichts München I die Unwirksamkeit der von HANS IM GLÜCK ausgesprochenen Kündigung festgestellt worden wäre. In Wahrheit hatten die Richter in Bezug auf den aktuellen Rechtsstreit zwischen den beiden Parteien lediglich einen sogenannten Hinweisbeschluss erlassen, eine Entscheidung über die Wirksamkeit von Kündigungen gab es hingegen nicht.
„Das Maß ist voll“
„Paniceus hat damit gezielt eine falsche Aussage getätigt, die auf eine angebliche Entscheidung des Gerichts hindeutet“, so Johannes Bühler, Geschäftsführer der HANS IM GLÜCK Franchise GmbH. „Obendrein macht sich deren Geschäftsführer Patrick Junge diese unwahre Behauptung offenkundig zu eigen, wie dem Zitat der Pressemeldung zu entnehmen ist. Die Richter des Landgerichts München I haben erneut zu einer Mediation aufgerufen, aber kein Urteil verkündet. Diese Falschmeldung über den Prozessverlauf durch die Paniceus wurde sogar bereits mehrfach von der Presse aufgegriffen. Zum Schutz unserer Marke, Mitarbeiter und Partner müssen wir hier nun aktiv werden – das Maß ist voll. Der Erfolg unseres Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zeigt, dass auch die Richter diese Aussage als falsch und damit als geschäftsschädigend bewerten“, stellt Bühler klar.
Bei der Entscheidung um die Rechtmäßigkeit der Kündigung von Paniceus, die nach Ansicht von HANS IM GLÜCK wiederholt gegen den Franchisevertrag verstoßen hat, geht es um einen Schadensersatzanspruch von HANS IM GLÜCK in Höhe von 9,3 Millionen Euro. (MJ)