Einige Städte verlängern Sonderrecht für Außengastronomie
Gehwege, Parkplätze und Fußgängerzonen – in einigen baden-württembergischen Städten dürfen Gastronomen weiter ihre Außenbereiche erweitern.
Die Sonderregel aus den Pandemie-Jahren sollte den Betreibern mehr Gäste trotz Kontaktbeschränkungen ermöglichen. Das habe der Branche gut getan, meint Daniel Ohl, der Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbands Baden-Württemberg (Dehoga). „Die Außengastronomie ist extrem wichtig für die Betriebe.“ Das was sich in der Krise bewährt habe, solle man nicht aufheben.
Genehmigung erforderlich
In Stuttgart dürfen in den nächsten zwei Jahren Außenbereiche auf Gehwegen, Plätzen und Fußgängerzonen erweitert werden, wie die Stadt mitteilt. Von März bis Oktober dürfen zusätzlich auch Parkplätze genutzt werden. Für die Erweiterungen brauchen Gastronomen eine Genehmigung.
Auch in Heidelberg und Heilbronn wurden die Sonderregeln bis Ende
2023 verlängert. In Heilbronn seien die Betriebe laut Stadt zusätzlich von Gebühren für die Nutzungsrechte befreit. Heidelberg hat die Kosten reduziert. Eine dauerhafte Erweiterung der Flächen werde geprüft, heißt es in Heilbronn.
Auf der Suche nach Kompromissen
In Karlsruhe und Freiburg soll Ende März entschieden werden, wie es weitergeht. Karlsruhe blickt dabei besonders auf Parkplätze. Die Stadt habe einen Leitfaden erstellt, in dem die Nutzung von Verkehrsflächen in den Sommermonaten geregelt ist, heißt es.
Auch Freiburg sucht eine Lösung. Man wolle einen Kompromiss finden, der alle Betroffenen berücksichtigt, teilt die Stadt mit. Denn es gebe auch Kritik.
Demnach beschwerten sich Anwohner über mehr Lärm und belegte Parkplätze. Auch Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen erschwere die erweiterte Bestuhlung an manchen Stellen die Orientierung, teilte die Stadt Freiburg mit.
(dpa/SAKL)