DZG: „Die Entscheidung zum Solidaritätszuschlag ändert nichts an der wirtschaftlichen Realität“
Sechs FDP-Abgeordnete hatten geklagt: Sie meinten, dass die Erhebung des Solidaritätszuschlags nicht mehr gerechtfertigt und verfassungswidrig sei. Denn der Soli sei bereits 1995 mit dem Ziel eingeführt worden, die Kosten der Wiedervereinigung und den Aufbau Ost mitzufinanzieren. Die Wiedervereinigung sei mittlerweile jedoch in finanzieller Hinsicht abgeschlossen, so die Kläger.
Das Bundesverfassungsgericht wies diese Verfassungsbeschwerde nun jedoch zurück. Der Bund verzeichne weiterhin einen durch die Wiedervereinigung bedingten zusätzlichen Finanzbedarf, so das Gericht.
„Spielräume für den Mittelstand erweitern“
Der Vorstandsvorsitzende der Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG), Dr. Marcel Klinge, erklärt zu dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:
„Die Entscheidung zum Solidaritätszuschlag bringt rechtliche Klarheit, ändert aber nichts an der wirtschaftlichen Realität: Rund 600.000 Kapitalgesellschaften – darunter viele Betriebe der Gastwelt – bleiben weiter belastet. In einer Zeit, in der Investitionen, Fachkräftesicherung und Wachstum oberste Priorität haben sollten, ist der Soli ein Hemmschuh für unternehmerisches Handeln.“
Die Politik sei nun gefordert, die angekündigte Entlastung zügig gesetzlich umzusetzen – etwa durch die vollständige Abschaffung des Soli oder gezielte Steuererleichterungen an anderer Stelle. „Wer wirtschaftlichen Aufbruch will, muss jetzt die Spielräume für den Mittelstand erweitern“, betont Klinge.
(t-online/DZG/SAKL)