„Die Lage ist nach wie vor prekär“
Inzwischen haben in den ersten Bundesländern Gastronomien wieder ihren regulären Betrieb aufgenommen, das heißt ab sofort auch wieder die Innen- und Außenbereiche für Gäste geöffnet. Eigentlich eine Erleichterung für Gastronomen, doch oft nur auf den ersten Blick. So begrüßt zwar auch der Dehoga Hessen die bevorstehende Wiedereröffnung der Gastronomie im Bundesland ab dem 15. Mai 2020, macht jedoch auch deutlich, dass von Entspannung für die Branche kaum die Rede sein kann. Julius Wagner, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Hessen: „Die Lage ist nach wie vor prekär und das wird sie auch bleiben.“ Denn die zahlreichen Auflagen und Beschränkungen würden den Neustart nach dem Corona-Lockdown äußerst schwierig gestalten. Wagner schätzt, dass jeder vierte bis fünfte Betrieb gar nicht aufmachen wird, sondern auf weitere Lockerungen wartet. Das lohne sich für sie nicht, sagte er.
Zu beachten sind strenge Hygiene- und Abstandsregelungen, unter anderem das Tragen einer Mund-Nasen-Maske des Personals. Als Faustregel gilt zudem ein Gast pro fünf Quadratmeter. Wagner: „Besonders die Fünf-Quadratmeter-Regel halten wir für nicht glücklich.“ Durch die Beschränkungen könnten Gäste nicht annähernd so bewirtet werden wie normal, und die Wirte hätten einen großen Aufwand bei deutlich weniger Einnahmen. Daher appelliert er an die Politik, die Gastronomie mit weiteren Zahlungen zu unterstützen. „Sonst droht mindestens einem Drittel der Unternehmen die Insolvenz.“
Ob sich die Öffnung lohnt, muss jeder selbst entscheiden
Ähnlich beurteilt auch der Dehoga Rheinland-Pfalz die Lage, wie der Präsident des Dehoga Rheinland-Pfalz, Gereon Haumann, deutlich machte: „Wir werden ein sehr differenziertes Bild haben.“ Jeder Gastronom müsse für sich schauen, ob die Öffnung betriebswirtschaftlich machbar sei. Es komme auf räumliche Gegebenheiten und die Art des Betriebs an. Für Restaurants mit sehr gutem Tisch-Service sei es einfacher als für Kneipen mit starkem Theken-Geschäft.
Dennoch sei das Gesamtpaket der Regelungen für gastronomische Betriebe und Beherbergungsbetriebe in Rheinland-Pfalz im Bundesländervergleich sehr weit vorne, wenn nicht unter dem Strich das Beste, was die Kombination aus Startzeitpunkt und Bedingungen angehe, sagte Haumann. So dürften in anderen Ländern beispielsweise nur 60 Prozent der Plätze besetzt werden, in Rheinland-Pfalz gebe es eine solche grundsätzliche Begrenzung nicht – vorausgesetzt, die Abstandsregeln werden eingehalten.
In der Rheinland-Pfalz tritt die Lockerung für die Gastronomie bereits am kommenden Mittwoch, 13. Mai 2020 in Kraft. Bis 22 Uhr dürfen Restaurants und Cafés dann wieder öffnen.
(dpa/lhe/lrs/KP)