Deutsches Tiefkühlinstitut fordert Beibehaltung der reduzierten Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Die Bundesregierung plant, den in der Corona-Pandemie ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie und Hotellerie auslaufen zu lassen und zum 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent zu erhöhen.
Das Deutsche Tiefkühlinstitut unterstützt die Forderung des Dehoga, den reduzierten Mehrwertsteuersatz beizubehalten. Dazu sagt dti-Geschäftsführerin Dr. Sabine Eichner: „Gerade in der aktuellen Inflationsphase wäre eine Steuererhöhung ein echter Preisschock und würde die Konsumstimmung weiter verschlechtern. Für den reduzierten Mehrwertsteuersatz gibt es gute Gründe, die Bundesregierung darf die Gastronomie daher nicht in eine existenzielle Notlage bringen.“
Neben dem Deutschen Tiefkühlinstitut und dem Dehoga haben sich bereits weitere Stimmen gegen den Plan der Bundesregierung, den reduzierten Mehrwertsteuer Satz auslaufen zu lassen, erhoben, so z. B. der Hauptgeschäftsführer des Bundesverband der Systemgastronomie Markus Suchert, der 1. Vorsitzende der Hoteldirektorenvereinigung Deutschland Jürgen Gangl oder auch die Union im Bundestag.
7 Prozent sind EU-weit fast überall die Regel
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und in der Gemeinschaftsverpflegung ist in der EU nicht die Ausnahme, sondern die Regel, erklärt das Deutsche Tiefkühlinstitut.
In aktuell 23 EU-Staaten wird steuerlich kein Unterschied gemacht zwischen Essen aus dem Supermarkt, Lieferung von Essen, Essen im Gehen und Stehen sowie dem Essen im Restaurant. Das ist laut dem Deutschen Tiefkühlinstitut steuerlich fair und gerecht und sollte auch weiterhin für das Essen in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung in Deutschland gelten.
Die kulinarische Vielfalt geht verloren!
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz hat nach Angaben des Deutschen Tiefkühlinstituts den Gastronomen geholfen, die gestiegenen Kosten für Lebensmittel, Personal und Energie abzufedern und so die Preise moderat zu halten.
Eine Steuererhöhung auf 19 Prozent müsste die Branche über höhere Preise an die Gäste weitergeben. Dies würde unmittelbar zu erheblichen Preissprüngen in den Restaurants, Kantinen und Mensen führen, erklärt das Deutsche Tiefkühlinstitut. Viele Menschen würden sich das Essen außer Haus dann nicht mehr leisten können.
Die Folgen für die Gastronomie und ihre gesamte Wertschöpfungskette wären erheblich: eingeschränkte Öffnungszeiten, weniger Auswahl auf den Speisekarten bis hin zu Schließungen von Restaurants, Kneipen und Cafés seien zu befürchten. Die kulinarische Vielfalt und ein Stück Kultur und Heimat in den Dörfern und Städten Deutschlands ginge verloren.
Gute Ernährung in Kitas und Schulen
Gerade auch vor dem Hintergrund der Ziele der Ernährungsstrategie der Bundesregierung: das Essen in Kita und Schule müsse qualitativ hochwertig, gesund und finanzierbar sein, damit die Kinder hier erfahren könnten, was gute Ernährung bedeutet – unabhängig vom sozialen und finanziellen Background.
7 Prozent Mehrwertsteuer geben laut dem Deutschen Tiefkühlinstitut den Anbietern mehr finanzielle Möglichkeiten für den Einsatz gesunder und qualitativ hochwertiger Lebensmittel. Schulen und Kitas, Eltern und Kinder wie auch die Kita- und Schulverpfleger benötigten dringend diese Planungssicherheit. Erste Catering-Unternehmen würden von der Belieferung von Schulen und Kitas bereits Abstand nehmen. „Das kann nicht im Interesse der Bundesregierung liegen!“, betont das Deutsche Tiefkühlinstitut.
„Am Ende würde niemand gewinnen“
Ein Einbruch beim Außer-Haus-Konsum käme gerade in der aktuellen Wirtschaftslage zur Unzeit, finanzielle Verluste bis hin zu Insolvenzen in der Gastronomie und Umsatzeinbrüche bei ihren Lieferanten wie beispielsweise der Tiefkühlbranche wären die Folge.
„Am Ende würde niemand gewinnen, wenn Umsatz auf breiter Front wegbricht, verliert auch der Staat Steuereinnahmen!“, stellt das deutsche Tiefkühlinstitut heraus und betont: „Gemeinsam mit dem Dehoga fordern wir die Bundesregierung daher auf, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie beizubehalten!“
(dti/SAKL)