Dehoga ruft Gastronomen zur Disziplin auf
Das Gastgewerbe blickt derzeitig wieder voller Sorge auf die steigenden Infektionszahlen. Gerade jetzt komme es darauf an, die bestehenden Verordnungen in den Betrieben mit großer Sorgfalt und Umsicht umzusetzen, ließ nun der Hauptgeschäftsführer des Dehoga Hessen, Julius Wagner, dazu verlauten. Auch an die Gäste appellierte Wagner, die Dokumentationspflichten der Gastwirte ernstzunehmen und nicht durch falsche Angaben zu unterlaufen. Es sei ein Missstand, dass viele Gäste nicht bereit sind, korrekte Daten abzugeben.
„Der Gastronom hat immer das Hausrecht!“
Bei der Nachverfolgung von Infektionsketten war nach Angaben Wagners zuletzt in hessenweit drei Fällen aufgefallen, dass ein teils relativ hoher Anteil von Lokalbesuchern Fantasie-Angaben bei der Datenerfassung gemacht hatte. Belastbare hessenweite Zahlen dazu lägen zwar nicht vor, doch seien in den genannten Fällen bis zu 30 Prozent der Daten aus der Luft gegriffen gewesen, sagte Wagner. Den Wirten seien bei dem Thema die Hände gebunden, da sie kein Recht hätten, die Gäste zum Vorzeigen ihrer Personalausweise zu verpflichten. Ihnen bleibe nur, solche Gäste zum Gehen aufzufordern, wenn sie allzu auffällige, erfundene Angaben verwenden und sich auch weigern, dies richtigzustellen. Denn klar sei, „der Gastronom hat immer das Hausrecht“, sagte Wagner.
„Tische desinfizieren bedeutet Marketingvorteil“
Ein Großteil der Wirte und Hoteliers im Bundesland habe sich derweil an die Corona-Regelungen gewöhnt. Unter anderem gilt auch in Hessen eine Maskenpflicht für die Mitarbeiter mit Gästekontakt, nicht aber für die Gäste selbst. Trotzdem verlangen viele Betriebe das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und folgen damit einer Dehoga-Empfehlung, sagte Wagner. Für besonders sorgfältige Betriebe, die beispielsweise regelmäßig auch die Tische desinfizieren, erweise sich das als Marketingvorteil gegenüber der nachlässigeren Konkurrenz, ist Wagner überzeugt, weil die Gäste Vertrauen fassen und davon ausgehen, dass solche Betriebe auch in anderen Bereichen besondere Sorgfalt walten lassen.
Disziplin beim Mundschutz wackelt
Beim Frankfurter Ordnungsamt hat man derweil die Erfahrung gemacht, dass die Disziplin des Gaststätten-Personals beim Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen mit fortschreitender Zeit und den hochsommerlichen Temperaturen gelegentlich wackelt. Hier zähle man die meisten Verstöße – die Masken würden in solchen Fällen entweder „gar nicht, oder auf Halbmast oder als Kinnschutz“ getragen, sagte ein Sprecher des Ordnungsamtes von Hessens größter Stadt. Mehr als 12 000 Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Vorschriften in Gaststätten hat die Stadtpolizei Frankfurt seit Beginn des Lockdowns Ende März bereits absolviert – und dabei in etwa 100 bis 200 Fällen Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht.
Bei den Gästelisten geht es den Ordnungshütern vor allem darum, dass diese durchgängig geführt werden, die Anwesenheit abbilden und plausibel sind. «Wenn da Max Mustermann oder Donald Duck drinsteht, ist das ein Verstoß», sagte der Sprecher. Grundsätzlich liege die Einhaltung der Vorschriften im Ermessen der Gastronomen, die ihre Mitarbeiter entsprechend unterweisen müssten. (lhe/TH)