Dehoga begrüßt Verlängerung der MwSt.-Senkung
Der bayerische Hotel- und Gaststättenverband hat die aktuellen Beschlüsse hinsichtlich des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Speisen begrüßt: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte im jüngsten Koalitionsausschuss eine Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen bis Ende 2022 durchgesetzt. „Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Entfristung, wofür ihm unser Dank gebührt, ohne ihn wäre weder das Thema auf die Tagesordnung gelangt, noch wäre dieser wichtige Meilenstein zustande gekommen“, so Dehoga-Präsidentin Angela Inselkammer und Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert in einem Dankesschreiben.
Branche fordert Einbezug von Getränken
Konkret heißt es im Beschluss zur Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie: „Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen und können durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird daher über den 30. Juni hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.“ Der bayerische Dehoga teilte in einem Statement weiter dazu mit: „Wir kämpfen weiter für eine Entfristung auch nach 2022 und einen Einbezug von Getränken. Gerade die getränkegeprägten Betriebe sind von der Pandemie ganz besonders gebeutelt.“