Dehoga begrüßt neue Sperrstundenregelung in Kaiserslautern
Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz begrüßt das Pilotprojekt der Stadt Kaiserslautern.
Diese hatte sich dazu entschieden, die Sperrstunde um eine bis zwei Stunden nach hinten zu verschieben. Dennoch sei es jedem Wirt dabei selbst überlassen, wann er seinen Betrieb schließe.
Was bedeutet die neue Sperrstundenregelung?
In Rheinland-Pfalz gilt für die Außengastronomie generell ab 22:00 Uhr eine Sperrstunde, um die Nachtruhe von Anwohnern nicht zu stören.
Städte und Kommunen können diese aber nach hinten schieben. In der Kaiserslauterer Innenstadt dürfen Lokale unter der Woche aktuell eine Stunde länger, also bis 23:00 Uhr geöffnet bleiben, am Wochenende oder vor Feiertagen bis 24:00 Uhr.
„Das kann ein Beispiel für andere Städte sein“, sagte Gereon Haumann, Dehoga-Landespräsident, der Deutschen Presse-Agentur. Regelungen dieser Art gibt es etwa in Koblenz, wo die derzeit in Kaiserslautern erprobten Zeiten gelten.
Er ergänzte: „Die heißen Zeiten zeigen: Menschen haben ein anderes Ausgehverhalten. Gerade wenn es heiß ist, warten die Gäste mit dem Abendessen, bis es sich abkühlt und ein laues Lüftchen weht“, sagte der Dehoga-Landespräsident, der Deutschen Presse-Agentur.
Gereon Haumann befürchtet keinen Personalmangel aufgrund der längeren Öffnungszeiten
Einen Personalmangel befürchtet Haumann bei längeren Öffnungszeiten nicht. „Eine Verschiebung der Öffnungszeiten in den Abend ist denkbar“, betonte Haumann und fügte hinzu: „Da kann ja jeder Gastgeber selber entscheiden, wie lange er öffnen möchte.“
(dpa/THWA)