CDU gegen längere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Die Pläne von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) für eine weiter verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen stoßen bei der CDU/CSU auf Widerstand. Die Bundestagsfraktion der Union verwies darauf, dass die Aussetzung der Antragspflicht gemeinsam mit der SPD erst im Dezember verlängert worden sei. „Die Tinte der Unterschrift ist noch nicht ganz trocken und schon kommt die Justizministerin mit neuen Vorschlägen“, so der CDU-Politiker Jan-Marco Luczak.
„Auszahlung der staatlichen Hilfen läuft auf Hochdruck“
Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Wegen der Pandemie hatte die Bundesregierung die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt. Für Zahlungsunfähigkeit gilt die Antragspflicht seit Oktober wieder, für überschuldete Firmen ist sie im Januar noch ausgesetzt. Lambrecht hatte sich zuletzt für eine weiter verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ausgesprochen – und zwar über den Januar hinaus für Firmen, bei denen die Auszahlung der seit November vorgesehenen Staatshilfen noch aussteht. Er habe dafür kein Verständnis, zumal die Auszahlung der staatlichen Hilfen mit Hochdruck erfolge und erste Gelder auch schon flössen, sagte Luczak. Damit gäbe es eine klare Perspektive für die Unternehmen. (dpa/TH)