Cannabis und Volksfeste – Die Lage ist unklar
Die Legalisierung von Cannabis treibt auch die Volksfeste in Niedersachsen und Bremen um. Bisher sind sich viele Veranstalter beim Umgang mit der Droge einig.
Umfrage zum Thema
Cannabis darf auf vielen Volksfesten in Niedersachsen und Bremen vorerst nicht geraucht werden. Das geht aus einer stichprobenartigen Umfrage der Deutschen Presse-Agentur hervor. Doch noch nicht überall sind sich die Veranstalter sicher, wie sie mit der Droge umgehen wollen.
Von der Cannabis-Legalisierung zum 1. April waren zuerst die Osterwiese in Bremen und das Frühlingsfest in Hannover betroffen. Das Cannabisgesetz besagt, dass der Konsum der Droge in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen verboten ist.
Viele reagieren mit Verboten
In der Hansestadt fiel die Legalisierung gar mitten in den Veranstaltungszeitraum vom 22. März bis 7. April. Ein Sprecher des Wirtschaftsressorts sagte, dass dort der Sicherheitsdienst angehalten sei, Menschen, die Cannabis konsumierten, „auf die Rechtslage hinzuweisen und deutlich zu machen, dass ein Konsum auf dem von Minderjährigen gut besuchten Festgelände weitgehend ausgeschlossen ist“. Probleme habe es nicht gegeben.
In Hannover, wo das Frühlingsfest seit dem 30. März und noch bis zum 21. April läuft, wurde Cannabis auf dem gesamten Gelände verboten. Die Veranstalter machten dazu von ihrem Hausrecht Gebrauch. „Wir haben viele Kindergeschäfte auf dem Platz und auch viele Besucher, die im Kindesalter sind“, sagte ein Sprecher zur Begründung.
Keine einheitliche Regelung
Noch unentschlossen ist die Stadt beim Umgang mit Cannabis auf dem vom 28. Juni bis zum 7. Juli stattfindenden Schützenfest. „Wir prüfen das Thema gerade“, teilte eine Sprecherin der Landeshauptstadt der dpa mit. In direkter Nähe zum Schützenplatz gebe es eine Kita und eine Schule, außerdem würden wegen der Sommerferien viele Kinder und Jugendliche auf dem Fest erwartet.
Klarheit herrscht hingegen für das Schützen- und Volksfest, das vom 28. Juni bis 7. Juli in Goslar stattfindet. Dort soll Cannabis auf dem Festplatz sowie im Bereich der ein Ein- und Ausgänge verboten werden. Das Fest sei eine Familienveranstaltung und lade tausende junger Menschen und insbesondere Kindern ein, sich zu vergnügen und Spaß zu haben, sagte der Vorsitzende des Volksfestvereins, Sven Schneider.
Erstmal abwarten
Keine Verbotszonen soll es auf der Maiwoche in Osnabrück geben, die vom 8. bis 20. Mai stattfindet. „Als Veranstalter der Osnabrücker Maiwoche halten wir uns strikt an die gesetzlichen Vorschriften“, betonte allerdings ein Sprecher der Marketinggesellschaft.
Andere Volksfeste, die erst später im Jahr stattfinden, wollen sich mit ihrer Entscheidung Zeit lassen. „Zu möglichen Auswirkungen, die dieses neue Gesetz auf Veranstaltungen wie unseren Großmarkt haben könnte, darüber können wir aktuell noch gar nichts sagen“, sagte ein Sprecher der Stadt Vechta, wo im August der Stoppelmarkt stattfindet. Erst, wenn die ersten großen Märkte stattgefunden hätten, werde „man vielleicht auch beurteilen können, ob spezielle Regelungen in der Marktordnung sinnvoll wären“.
Ähnlich äußerte sich die Stadt Oldenburg, wo von September bis Oktober der Kramermarkt stattfindet. Bis dahin solle das Thema unter anderem mit den Schaustellern besprochen werden. „Unser Marktmeister wird beispielsweise im Juni an einer Referententagung der größten Volksfeste Deutschlands teilnehmen“, sagte ein Sprecher.
(dpa/CHHI)