Restart

Bayern erlaubt wieder Feiern in Restaurants

Eine Feier in einem bayerischen Biergarten
In bayerischen Biergärten dürfen wieder Feiern mit bis zu 100 Personen stattfinden. (© Kzenon/stock.adobe.com)
Freude bei den Wirten: Ab 22. Juni sollen in bayerischen Gaststätten wieder Feiern stattfinden dürfen – mit bis zu 50 Personen in Innenräumen oder 100 Personen im Freien. Auch die Sperrstunde wird verlängert.
Dienstag, 16.06.2020, 10:36 Uhr, Autor: Thomas Hack

Nach wochenlangen Corona-Beschränkungen steht größeren privaten Feiern und Veranstaltungen in Bayern bald nichts mehr im Wege: Ab kommenden Montag (22. Juni) sollen in Gaststätten wieder Hochzeits- und andere Feiern stattfinden dürfen – mit bis zu 50 Personen in Innenräumen oder 100 Personen im Freien. Darauf verständigte sich der Koalitionsausschuss in München, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Inzwischen hat dies auch der Bericht aus der heutigen Kabinettsstizung bestätigt. Weiterhin untersagt bleiben dagegen öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020.

Restaurants dürfen wieder bis 23 Uhr öffnen

Zugleich verständigten sich CSU und Freie Wähler demnach auf eine ganze Reihe weiterer Lockerungen: Gaststätten und Biergärten sollen ab 22. Juni 2020 bis 23 Uhr statt wie bisher nur bis 22 Uhr offen bleiben dürfen. Außerdem können Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote ab 22. Juni 2020 wieder geöffnet werden. Das Wirtschaftsministerium wird zusammen mit dem Gesundheitsministerium entsprechende Hygienekonzepte ausarbeiten und veröffentlichen.

Nicht zuletzt werden auch Busreisen im Freistaat wieder zugelassen. Für den Betrieb von Reisebusunternehmen sollen künftig dieselben Regelungen gelten, wie sie auch für den Öffentlichen Personennah- und -fernverkehr bestehen. Das Wirtschaftsministerium sowie das Verkehrsministerium werden in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium dementsprechend das geltende Rahmenkonzept für touristische Dienstleister in Bayern anpassen.
(lby/TH)

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