Altmaier plant Verlängerung der Überbrückungshilfen
Es gibt neue Lichtblicke für Gastronomen, Hoteliers und Veranstalter: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) plant weitere Hilfen für besonders hart von Corona-Maßnahmen getroffene Unternehmen. So sollen die bisher bis zum Jahresende laufenden Überbrückungshilfen um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Im Wirtschaftsministerium wird zudem an verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, Tilgungszuschüsse und Elemente eines Unternehmerlohnes gedacht – erstattet werden bisher fixe Betriebskosten wie Mieten oder Pachten. Wirtschaftsverbände hatten deswegen beklagt, viele Hilfen kämen etwa bei Selbstständigen nicht an.
Auch Modernisierungs-Zuschüsse soll es geben
Weiter gehe es um Modernisierungs- und Zuschussprogramme für Renovierungen während der auftragslosen Zeit, hieß es. Die spezifischen Hilfen sollen für Unternehmen gelten, die besonders hart von derzeit geltenden oder künftig verschärften Corona-Maßnahmen betroffen sind. Dazu sollen insbesondere das Hotel- und Gaststättengewerbe, aber auch die Veranstaltungsbranche sowie die Messe- und Ausstellungsbranche gehören. So sollen Tilgungskosten als Kosten in der Überbrückungshilfe geltend gemacht werden können. Dies könne etwa einem Soloselbständigen helfen, wenn er auch diese Kosten geltend machen könne. Altmaier reagiert mit den geplanten Nachbesserungen auch auf anhaltende Kritik von Wirtschaftsverbänden an den Hilfsprogrammen. Die Maßnahmen sollen nun mit den Ländern diskutiert und anschließend innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. (dpa/TH)