Trotz Mindeslohnerhöhung

450-Euro-Grenze für Minijobs soll bleiben

Ein Barista bei der Zubereitung von Kaffee
Für Minijobs soll es trotz des steigenden Mindestlohns bei der Einkommensgrenze von 450 Euro im Monat bleiben. (Foto: Artem/fotolia)
Der gesetzlich Mindestlohn pro Stunde steigt, aber für Minijobs soll die Einkommensgrenze von 450 Euro im Monat dennoch weiterhin gelten. Dies gab das Bundesarbeitsministerium am Mittwoch bekannt.
Donnerstag, 09.08.2018, 10:29 Uhr, Autor: Markus Jergler

Während das Bundesarbeitsministerium eine weitere Anhebung ausschließt, fordert der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) dringend eine Erhöhung der Minijobgrenze. Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges erklärte gegenüber der Bild-Zeutung, dass diese Grenze die ohnehin bestehende Personalknappheit im Gastgewerbe weiterhin verschärfe. Sie solle daher an die Lohnentwicklung gekoppelt werden und jährlich automatisch mitwachsen.

Insgesamt gibt es hierzulande rund 7,5 Millionen Minijobber. Besonders in Branchen wie dem Gastgewerbe werden sehr häufig Stellen mit Aushilfen besetzt. Das geht aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor. Der Mindestlohn soll Anfang 2019 von aktuell 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen und Anfang 2020 nochmals auf 9,35 Euro. Das führt dazu, dass Minijobber immer kürzer arbeiten können, bis die Verdienstgrenze erreicht ist. Laut Aussage einer Sprecherin des Arbeitsministeriums, sei es von Beginn an die Maßgabe gewesen, eine Ausweitung der Minijobs zu begrenzen. Denn Ziel sei, möglichst viele Menschen in volle sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen, auch im Hinblick auf die Altersabsicherung. Zuletzt war die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte 2013 von 400 auf 450 Euro erhöht worden. (dpa/MJ)

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