Mobiles Bezahlen

Google-Pay: Das sollten Gastronomen über NFC-Zahlungen wissen

Ein Kunde bezahlt einen Kaffee mit seinem Smartphone über Google Pay
Mobiles Bezahlen über NFC spart Zeit und damit Geld. (Foto: Mastercard.)
Mit dem Start von Google-Pay in Deutschland ist mobiles Bezahlen wieder in aller Munde, auch wenn sich diese Bezahlart hierzulande noch nicht wirklich durchgesetzt hat. Dennoch sollten sich Wirte damit beschäftigen, um später nicht den Anschluss zu verpassen.
Freitag, 29.06.2018, 11:10 Uhr, Autor: Markus Jergler

Vor Kurzem ging Garmin Pay in Deutschland mit einer digitalen VIMpay Mastercard live, die Deutsche Kreditwirtschaft kündigte die Digitale Girocard für Android-Smartphones für den Sommer 2018 an. Und seit dem 26. Juni ist Google Pay in Deutschland live. Was zunächst nach viel unübersichtlicher Auswahl klingt wird jedoch durch den selben technischen Standard geeint: NFC. NFC steht für Near Field Communication und wird bereits seit einigen Jahren für einfache und sichere Kontaktloszahlungen mit Karten eingesetzt. Allein in Deutschland verzeichnete Mastercard im vergangenen Jahr einen Anstieg von 213 Prozent bei den kontaktlosen Transaktionen.

Womit sollten sich Gastronomen nun beschäftigen?

Wie immer startet alles beim Service gegenüber dem Gast. Daher ist Schulung der Mitarbeiter wichtig. Was gibt es Schlimmeres, als dass Gäste dem eigenen Servicepersonal erklären müssen, wie etwas funktioniert. Um diese Situation zu vermeiden, sollten Gastronomen ihr Team richtig vorbereiten.

Wie funktioniert NFC?
NFC-Zahlungen unterscheiden sich von klassischen Kartenzahlungen, indem die Transaktion kontaktlos ohne das Einführen der Karte im Kartenleser erfolgt. Die NFC-Karte oder das NFC-Wearable mit hinterlegter Karte werden einfach ans Kartenterminal gehalten die Zahlung ansonsten regulär durchgeführt.

Bis zu welchem Betrag kann ich NFC akzeptieren?
Gastronomen können alle Rechnungsbeträge kontaktlos annehmen. Eine Besonderheit gibt es: Erst ab Rechnungssummen ab 25 € ist eine PIN-Eingabe notwendig, in der Schweiz bei Beträgen ab 40 CHF. Daher zeichnen sich NFC-Transaktionen gerade bei geringen Rechnungsbeträgen durch besondere Schnelligkeit aus.

Woran erkenne ich eine NFC-Zahlung?
Verbraucher erkennen am NFC-Zeichen auf ihrer Karte, ob diese für das kontaktlose Zahlen geeignet ist. Wearables und Smartphones müssen NFC-fähig sein. Gastronomen und Service-Kräfte bemerken NFC-Zahlungswünsche vor allem am Verhalten des Gasts. Hält er seine Karte und sein mobiles Endgerät / Wearable an den Kartenleser anstatt die Karte einzustecken, zahlt der Gast bewusst mit NFC.

Woran erkenne ich, ob mein Kartenleser NFC-Zahlungen annehmen kann?
Die neue Generation der Kartenleser ist optisch mit dem NFC-Symbol gekennzeichnet, meist als Aufdruck oder im Display.

Wir sicher sind NFC-Zahlungen?
Bargeldlose Zahlungen mit NFC sind extrem sicher. Einerseits werden keine Kontoinformationen übermittelt, stattdessen übernimmt ein einmalig erzeugter, verschlüsselter Token die Kommunikation rund um die Kartenzahlung. Somit übererfüllen NFC-Kartenzahlungen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO), da sie auf den von Kartenausgebern verabschiedeten Standard PCI-DSS (Payment Card Industry Data Security Standard) basieren. Für alle Kontaktlos-Transaktionen ohne PIN-Eingabe haften im Missbrauchsfall die Kartenausgebenden Banken. Eine Kartenzahlung mit NFC erfordert große Nähe – maximal 4 cm – zum Kartenleser: Es ist daher technisch nicht möglich, dass versehentlich der Nachbartisch die Rechnung begleicht.

Was kostet eine NFC-Zahlung?
Die Transaktionsgebühren für eine NFC-Zahlung richten sich nach dem Zahlmittel und dem Anbieter für die Kartenzahlung – also danach, ob es sich um eine Debit- oder Kreditkarte oder um eine Prepaid- oder Business-Karte  handelt. Bei einem Wearable wie einer Smartwatch oder einem Smartphone wird die Zahlart gespeichert. Beispielsweise fallen bei orderbird für 0,95% bei EC-Karten und 2,5% bei Kreditkarten als Transaktionsgebühren an – ohne Mindestumsatz, Mietvertrag, Mindestlaufzeit. Sollten einzelne Zahlarten deaktiviert sein, muss dies dem Personal mitgeteilt werden. (MJ)

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