EC-Zahlung: Warum Ihre Gäste den PIN eingeben oder unterschreiben müssen
Es scheint auch in der Gastronomie und Hotellerie ein Mysterium zu sein: die EC-Kartenzahlung. Wenn der Gast fragt, warum er anstatt seine PIN in das Lesegerät einzugeben, nun plötzlich unterschreiben muss, stehen viele Servicekräfte erst einmal auf dem Schlauch. Für die Erklärung, warum das EC-Kartenlesegerät den Kunden nun unterschreiben lassen will, braucht man aber keine Weiterbildung zum Bankkaufmann/frau.
Warum muss der Gast seinen PIN eingeben?
Fordert das EC-Kartenlesegerät vom Gast dessen PIN-Eingabe, wird sein Konto sofort mit dem Betrag belastet. Für den Gastronom und Hotelier hat die Eingabe der Geheimzahl den Vorteil, dass er dadurch eine direkte Zahlungsgarantie erhält. Bei der Eingabe des PINs, überprüft der Server der Bank in Echtzeit die Bonität des Gastes. Nachteil für den Gastwirt: Er zahlt bei dieser Zahlungsvariante das „Händlerentgelt“, wie Techbook.de schreibt. Die Gebühr hierfür beträgt 0,2 Prozent vom Wert der Bestellung oder Übernachtung. Diesen Betrag muss Wirt an den EC-Karten-Anbieter zahlen.
Warum muss der Gast den EC-Beleg unterschreiben?
Es gibt immer wieder auch Fälle, in denen der Gast beim Bezahlen seiner Rechnung den EC-Kartenbeleg unterschreiben muss. Hierbei erteilt der Gast dem Gastronom oder Hotelier die Einwilligung, dass dieser den Rechnungsbetrag per Lastschriftverfahren von seinem Konto abbuchen darf. Er gibt ihm mit der Unterschrift eine Einzugsermächtigung. Man könnte somit von einer „Offline-Bezahlung“ sprechen. Nachteil für den Gastwirt: Er hat zunächst keine Garantie auf die Zahlung des Kunden, weil erst im Nachhinein die Bonität des Gastes überprüft wird. Bevor das Konto des Kunden belastet wird, hat dieser theoretisch noch die Möglichkeit seinerseits, den Betrag zurückbuchen zu lassen.
Wer entscheidet, wie der Gast zahlen soll?
Im Gegensatz zu anderen Ländern ist die Entscheidung in Deutschland nicht dem Zufall überlassen, ob der Gast seine Geheimzahl eingeben oder den Rechnungsbeleg unterschreiben muss. Der Gastronom oder Hotelier kann selbst entscheiden, welche Zahlungsmethode und entsprechende Eingabe er von seinen Gästen verlangt. Ist die Online-Verbindung des Kartengeräts zum Bankserver nicht möglich, muss der Gast so oder so unterschreiben.
Kontaktloses Bezahlen
Ohne die PIN-Eingabe und Unterschrift geht es aber auch. Über das sogenannte NFC-Verfahren („Near Field Communication“) halten die Gäste ihre NFC-kompatible EC-Karte an das Lesegerät. Ein akustisches Signal bestätigt die erfolgreiche Transaktion. Bislang ist dies aus Sicherheitsgründen nur bei Beträgen bis zu 25 Euro möglich, wie Techbook weiter berichtet. (Techbook / FL)