Ratgeber

Vandalismus im Hotel: Was können Hoteliers tun?

Polizeibeamte und Aktivisten stehen während Demonstrationen gegen den „World LNG Summit“ der Gasindustrie und Flüssiggasanbieter in Berlin vor dem Adlon.
Polizeibeamte und Klimaaktivisten stehen während Demonstrationen gegen den „World LNG Summit“ der Gasindustrie und Flüssiggasanbieter in Berlin vor dem Adlon. (Foto: © picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow)
Randale und Vandalismus sind für Hotels ein großes Ärgernis und stören den Betrieb. Erst kürzlich haben Klimaaktivisten mit einer Farbattacke und Blockaden vor dem Hotel Adlon protestiert. Wie kann sich ein Hotel schützen und was kann es tun, wenn es doch Opfer von Vandalismus geworden ist? 
Freitag, 13.12.2024, 09:19 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Mehrere Demonstranten schütteten am Dienstagmorgen grüne Farbe gegen einen Seiteneingang des Hotels Adlon in der Wilhelmstraße nahe des Brandenburger Tors. Damit zeigten sie ihren Protest gegen eine mehrtägige Wirtschaftskonferenz zum Thema Flüssiggas, die noch bis Donnerstag in dem Luxushotel stattfindet. 

Die Farbe landete großflächig an der Glastür und auf dem Gehweg. Mindestens vier junge Menschen setzten sich vor den Hoteleingang. 

Zuvor hatten Demonstranten am frühen Morgen versucht, mit Sitzblockaden Zugänge zu dem weiträumig abgesperrten Hotel zu blockieren. Polizisten zogen, drängten und trugen sie weg. Und auch schon am Montagmorgen hatte Greenpeace den Schriftzug „Sauberes Gas ist eine dreckige Lüge“ auf die Fassade des Adlon projiziert.

Fälle von Randale und Vandalismus kommen immer mal wieder vor

Es ist nicht das erste Mal, dass das Hotel Adlon zum Mittelpunkt von klimaaktivistischen Aktionen wird. Bereits am 13. April 2023 haben Klimaaktivisten von einem Balkon des Hotels Adlon Rauchbomben gezündet und ein großes Transparent mit einem Dinosaurierkopf entrollt. Die Gruppe Extinction Rebellion teilte damals mit, man habe auf die soziale Ungleichheit in Verbindung mit Klima- und Biodiversitätskrise aufmerksam machen wollen.

Beide Aktionen zeigen: Fälle von Randale und Vandalismus kommen vor, wenn auch nicht immer in diesem Ausmaß. „Derartige Fälle wie im Hotel Adlon kommen in Hotels eher selten vor“, sagt Volker Ebert, Geschäftsführer von Martens & Prahl Hoga Protect.

Dennoch seien Schäden durch randalierende Gäste – zum Beispiel nach Fußballveranstaltungen – durchaus zu beobachten. So berichtete die WAZ im Januar 2023 über Vandalismus im Bottroper Ramada-Hotel. Hier wurden in acht Monaten zwölf Scheiben zerstört. Zudem kam es zu Schmierereien und Brandstiftung. Und auch im Hotel „Herzog“ am Caldenhofer Weg in Hamm sollen laut wa.de Jugendliche eine Spur der Verwüstung hinterlassen haben. 

Was bedeutet Vandalismus?

Im allgemeinen Sprachgebrauch meint Vandalismus eine vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von privatem oder öffentlichen Eigentum. Der Begriff beschreibt somit eine bewusste und illegale Handlung. Diese ist strafbar. 

Vandalismus kann sowohl als separate Handlung als auch in Form einer Begleitfolge relevant sein. So zählt bei einem eigentlichen Einbruch die Beschädigung von Objekten wie Schränken, Kommoden oder Türen ebenfalls als Vandalismus, auch wenn der eigentliche Zweck der Diebstahl von Wertgegenständen gewesen ist. 

Typische Beispiele für Vandalismus sind:
•    Beschädigung von Scheiben
•    Graffitis an Wänden
•    Sachbeschädigung nach Hausfriedensbruch

Wie kann man sich vor Vandalismus schützen?

„Ein solches Schadenereignis wie im Hotel Adlon lässt sich leider kaum vermeiden“, sagt Volker Ebert. Immerhin war hier die Polizei bereits involviert. Dennoch können einige Maßnahmen – gerade auch in Fällen mit einem weniger großen Ausmaß – bereits für mehr Sicherheit sorgen. 

So empfehlen sich zum Schutz vor Vandalismus beispielsweise Überwachungssysteme wie Alarmanlagen und Videokameras, aber auch Bewegungsmelder. Diese schrecken Randalierer und Einbrecher ab und können so eine eventuelle Tat verhindern.

Bei der Verwendung solcher Systeme sollte jedoch stets sichergestellt werden, dass sich Personal und Gäste sicher, aber nicht beobachtet und kontrolliert fühlen.

Um kleinere Schäden effizient regulieren zu können, empfiehlt der Hotelverband Deutschland (IHA) ein standardmäßiges Sicherheitsdeposit (via Kreditkarte) beim Check-in.

Wie kann man sich gegen Vandalismus versichern?

Eine Versicherung gegen Vandalismus an sich gibt es im Grunde nicht. Doch man kann sich über verschiedene Versicherungen gegen diese Gefahr absichern. Kommt es zu einem Schaden durch Vandalismus, hängt es oft vom betroffenen Objekt ab, welche Versicherung leistet, z. B.:

  • Gebäudeversicherung bei Vandalismusschäden am Gebäude selbst
  • Hausratversicherung bei Vandalismusschäden am Hausrat (hierbei sollte man darauf achten, ob Glasbruchschäden versichert sind)

Wann die Versicherung zahlt, ist dabei von der Art der Versicherung (z. B. Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Zusatzversicherung) und vom konkreten Vertragsinhalt abhängig. Grundsätzlich ist Vandalismus laut IHA nur bei Einbruch/Diebstahl mitversichert. Darüber hinaus können „mutwillige Beschädigungen“ nur über eine sogenannte Allgefahrenversicherung zusätzlich versichert werden.

Um ein für das Hotel passendes Versicherungskonzept zu finden, sollten Hotels Kontakt mit ihrer Versicherung aufnehmen, empfiehlt der IHA.

Versicherungen, die bei Vandalismus sinnvoll sind

Eine Hotel-Inhaltsversicherung dient zur Absicherung von Inventar und Waren. Sie bietet Versicherungsschutz bei Schäden am hoteleigenen Inventar. Dieses umfasst beispielsweise Möbel, elektronische Geräte, sämtliche gelagerte Waren, aber auch das Eigentum von Gästen. Die Hotel-Inhaltsversicherung greift bei Schäden durch austretendes Leitungswasser, Brände sowie Umwelteinflüsse. Aber auch Schäden, die durch Einbruchsdiebstahl oder Vandalismus nach Einbruchsdiebstahl verursacht wurden, sind mit dieser Versicherung abgedeckt.

Eine Ertragsausfallversicherung greift bei einer vorübergehenden Schließung des Hotelbetriebes, wenn diese beispielsweise aufgrund von Schäden durch Umwelteinflüssen oder weitreichenden Sachbeschädigungen durch Einbruchdiebstahl nötig wird. Sie kommt bis zu 36 Monate nach Eintritt des Schadens für die fortlaufenden Kosten auf und gleicht den Gewinn aus, der aufgrund der Schließung des Hotelbetriebes nicht eingenommen werden kann.

Die Immobilienversicherung eignet sich speziell für Eigentümer von Hotelgebäuden. Verursacht ein Brand schwere Schäden an der Haustechnik oder stehen Fußböden durch einen Sanitärdefekt unter Wasser, ist man durch die Gebäude- bzw. Immobilienversicherung ausreichend abgesichert. Weitere Gebäudeschäden durch Hagel, Elementar, Feuer, Glasbruch und innere Unruhen (beispielsweise Krieg, Gewaltausschreitungen bei Demonstrationen oder durch Störung der öffentlichen Ordnung andere Gruppierungen) sind ebenso abgedeckt.

Was tun, wenn man von Vandalismus betroffen ist?

Von Vandalismus betroffene Hoteliers sollten Ruhe bewahren und zunächst einmal alles so belassen, wie es ist. Alles sofort aufzuräumen, wäre fatal. Stattdessen sollte die Polizei gerufen werden, damit diese Spuren sichern kann.

Anschließend empfiehlt es sich, die Beschädigungen zu fotografieren und Anzeige zu erstatten. Darüber hinaus sollte möglichst zeitnah (am besten noch am selben Tag) die Versicherung informiert werden. Dabei sollten sowohl die Fotos vom Schaden als auch die Unterlagen der polizeilichen Anzeige an die Versicherung geschickt werden.

Wenn keine weiteren Fragen aufkommen, sollte die Entschädigung durch die Versicherung innerhalb von sechs Wochen ausgezahlt werden.

Randalierer sind schadensersatzpflichtig

Kann die Identität der Vandalen festgestellt werden, sind diese dem Betroffenen gegenüber schadenersatzpflichtig. Dies gilt auch noch bis zu 30 Jahre nach der Tat. Denn diese verjährt erst nach dieser Zeit.

Allerdings können die Verantwortlichen relativ selten gefunden werden. Daher hängt die Erstattung der Kosten in der Regel davon ab, welche Versicherungen die Opfer von Vandalismus abgeschlossen haben und wie genau deren Bedingungen gestaltet sind.

Anders sieht es aus, wenn der Randalierer ein Gast ist. Hier ist die Identität mit großer Wahrscheinlichkeit bekannt bzw. kann herausgefunden werden. Dementsprechend können die Ansprüche gegenüber dem entsprechenden Gast geltend gemacht werden.

„Kleinere Fälle, wie betrunkene Hotelgäste, die nach einer Zechtour im Hotel randalieren, bekommt man sicher dazu, den Schaden zu bezahlen“, bestätigt Volker Ebert.

(Martens & Prahl Hoga Protect/IHA/Allianz/transparent-beraten.de/Axa/Protection One/dpa/SAKL)

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