Fünf essenzielle Merkmale eines guten Luftentkeimers
Sie sind momentan in aller Munde: Luftreiniger als wirksames Mittel um die Ausbreitung des Covid-19 Virus zu verringern. Doch der Markt ist groß und undurchsichtig, jeder Hersteller führt eigene Prüfsiegel für unterschiedliche Werte. Welche Merkmale bei einem qualitativ hochwertigen Gerät essenziell sind, zeigt das herstellerunabhängige Unternehmen Sunny Air Solutions:
1. Hohe Wirksamkeit
Die Testung der Wirksamkeit eines Luftentkeimers steht im Mittelpunkt. Dabei gibt es zwei Varianten: Messung des Gerätes in einer Realsituation oder die Messung unter Laborbedingungen. Denn während ein Labor einen Reinraum darstellt, verunreinigen in der Realität Menschen beispielsweise durch Atmen oder Sprechen die Raumluft. Um den Effekt des Geräts zu prüfen, findet eine Luftkeimmessung der Raumluft statt. Dabei geht es um den Vergleich der Proben vor und während des Einsatzes des Luftreinigers. Ein Labor wertet die Proben aus. Gute Geräte reduzieren in der Alltags-Situation mindestens 50 Prozent der Keime innerhalb von maximal 60 Minuten Laufzeit. Unter Laborbedingungen fallen die Kriterien bei der Bestimmung der sogenannten T90-Zeit noch strenger aus. Diese sagt aus, wie lange das Gerät braucht, bis es 90 Prozent der Ursprungskonzentration an Viren oder Bakterien abbaut. Je nach Beschaffenheit und Größe des Virus gilt eine Maximalzeit von 60 beziehungsweise 90 Minuten.
2. Geringe Lautstärke
In ruhigeren Umgebungen ist auch die Lautstärke der Geräte ausschlaggebend. Aus diesem Grund bedarf es einer Schallpegelmessung in Anlehnung an die „Technische Regel zur Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung“. Hierbei lassen sich Tages-Lärmexpositionspegel und Spitzenschalldruckpegel unterscheiden. Beim erst Genannten handelt es sich um die durchschnittliche Geräusch-Emission innerhalb von acht Stunden. Der zweite Wert misst wiederum einzelne, besonders laute Schallimpulse während des Testzeitraums. Die Laustärke spielt je nach Einsatzort eine verschieden große Rolle, daher gilt kein einheitlicher Grenzwert. So scheidet beispielsweise für einen Schuldirektor ein Gerät aus, dessen Geräuschkulisse in einer Bar wiederum passt.
3. Optimaler Luftvolumenstrom
Für eine gute Luftqualität reinigen und entkeimen die Geräte die Luft im Raum möglichst oft. Dies gelingt ihnen durch sogenannte Luftvolumenströme. Ob ein Gerät diese im großen Umfang erzeugt, lässt sich mithilfe eines sogenannten Hitzdrahtanemometers am Luftauslass feststellen. Dieser bestimmt die Abkühlung des heißen Drahtes innerhalb einer definierten Zeit. Daraus berechnen die Experten den jeweiligen Volumenstrom des Geräts. Die geforderte Luftwechselzahl liegt in Büroräumen beispielsweise zwischen drei und sechs. Das bedeutet, dass sich das komplette Raumvolumen pro Stunde durch den Volumenstrom mindestens dreimal „erneuert“.
4. Kein Austreten von Strahlung
UV-C-Luftreiniger nutzen, wie es der Name schon sagt, UV-C-Strahlen um Viren abzutöten. Diese Strahlen sind jedoch nicht nur für Viren, sondern auch für den Menschen schädlich. Deshalb ist es wichtig, dass keine Strahlung nach außen dringt. Aufschluss verleiht eine Leckstrahlenmessung mithilfe eines UV-C-Sensors. Als Voraussetzung sind ein Geräteabstand von zehn Zentimetern und eine Prüfzeit von acht Stunden nötig. Dieses Verfahren erfolgt in Anlehnung an die EU-Richtlinie 2006/25/EG. Sie regelt die Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch künstliche optische Strahlung.
5. Kein Austreten von Ozon
Einige Hersteller setzen auf sogenannte Ionisatoren oder Plasma. Oft entsteht dabei jedoch auch als unerwünschtes Nebenprodukt Ozon. Das farblose Gas greift die Atemwege an und gilt teils als krebserregend. Bei diesen Geräten ist eine Messung der Ozon-Emission daher dringend erforderlich. Die Auswertung findet in Anlehnung an die Schwell- und Zielwerte des Umweltbundesamtes statt: Zulässig ist ein maximaler Mittelwert an Ozon-Emission von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter über einen Zeitraum von acht Stunden.
(Sunny Air Solutions/NZ)