User sollten Hotel-Websites im Auge behalten
„Es ist amtlich: Wer tatsächlich glaubt, dass Buchungs- und Preisvergleichsplattformen Kunden zu den günstigsten Angeboten führen, täuscht sich“, verweist Dr. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), auf das Urteil eines australischen Gerichts gegen Trivago. Australiens Wettbewerbs- und Verbraucherschutzkommission hatte wegen eines Verstoßes gegen Verbraucherschutzgesetze geklagt und vor Gericht Recht bekommen: Trivago habe „zu günstige“ Angebote ausgeblendet: „Alles unter einer bestimmten Umsatzschwelle bekamen User gar nicht zu Gesicht. Auf einer Hotelwebsite passiert Ihnen das nicht“, rät Gratzer dazu, zur Sicherheit immer auch diese im Auge zu behalten: „Das wollen die Plattformen verhindern. Lassen Sie sich das nicht gefallen! Die Plattform ist nicht Ihr Freund. Vertrauen Sie ihr nicht.“
Der Fall zeige laut Gratzer auch unterschiedliche Standards im Verbraucherschutz auf: Würden in Australien Konsumenteninteressen umfassend geschützt, hielten sich die Kollegen in Österreich gegenüber Plattformen auffallend zurück: „Trivago arbeitet weltweit gleich, doch unser Konsumentenschutz bleibt still. Vielleicht sollte auch die Arbeiterkammer statt Preisvergleichen für Leberkäse einmal beim Online-Betrug im großen Stil genauer hinsehen: Egal, ob es um Preisvergleichsplattformen, Buchungsplattformen oder die Sharing Economy geht: Milliardengewinne und unglaubliche Summen für Fernsehwerbung kommen nicht vom Verkauf der günstigsten Angebote. Das haben wir jetzt schwarz auf weiß“, so Gratzer.