TÜV und Dehoga starten Qualitätsprogramm
Der TÜV Rheinland und Dehoga Nordrhein haben gemeinsam ein Qualitätsprogramm für zusätzliche Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im Hotel- und Gaststättengewerbe initiiert. Ziel ist es, in einer ersten Pilotphase bis Ende 2020 rund 500 Betriebe mit freiwilligen, unangekündigten Audits zu überprüfen. Olaf Seiche, Tourismusfachmann bei TÜV Rheinland: „Dies soll zum einen dazu beitragen, mehr Sicherheit für Gäste, aber auch für die Beschäftigten in den Betrieben zu schaffen. Zum anderen soll dies die Bereitschaft der Gäste deutlich steigern, wieder Innenräume der Betriebe in Gastronomie und Hotellerie aufzusuchen.“
Bei positivem Ausgang der Kontrollen wird das Zertifikat „Hygiene- und Infektionsschutz Management im Gastgewerbe“ von TÜV Rheinland und Dehoga Nordrhein vergeben. Betriebe, die ein gültiges Zertifikat für „Hygiene- und Infektionsschutz Management im Gastgewerbe“ besitzen, werden künftig in der offenen Online-Datenbank Certipedia von TÜV Rheinland unter www.certipedia.de gelistet. Wichtig: Während der aktiven Pandemie finden derzeit einmal im halben Jahr Überwachungsaudits durch die Fachleute des internationalen Prüfdienstleisters statt.
Bewertungskriterien des TÜV
Die Audits der Fachleute von TÜV Rheinland werden auf Grundlage der über mehrere Monate speziell für die Branche neu entwickelten „Grundsätze des VdTÜV für die Überprüfung von Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im Gastgewerbe“ durchgeführt. Diese sind seit August 2020 veröffentlicht. TÜV Rheinland war mit seinen Experten maßgeblich an der Entwicklung des neuen Standards beteiligt. Der Auditkatalog umfasst über 80 Einzelkriterien und -maßnahmen und wird selbst regelmäßig auf Aktualität überprüft.
Der Prüfkatalog zielt auf die sichere Gestaltung der Arbeitsumgebung der Beschäftigten ebenso wie auf den Schutz des Gastes beispielweise durch technische und organisatorische Abläufe oder durch angepasste Arbeitsabläufe. Grundlegende Regeln wie beispielsweise die Umsetzung der Abstandsregel, ergänzend die Verwendung von Mund-Nase-Bedeckungen oder persönlicher Schutzausrüstung, detaillierte Hygienemaßnahmen, Erfassung der Kontakte und Rückverfolgbarkeit von Kontakten kommen in allen Bereichen der Betriebe zur Anwendung. Zu den Auditkriterien zählen alle gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutzmaßnahmen in den Betrieben. Das heißt: Unternehmen, die eine solche grundlegende Anforderung nicht erfüllen, können die Prüfung in keinem Fall bestehen. Nur bei einer Erfüllung aller erforderlichen Kriterien wird das Zertifikat ausgestellt.
(ots/TÜV Rheinlad AG/AG)