Dehoga Bayern

„Wir wünschen uns Mut zu mehr Selbstverantwortung und weniger Verbote“

Angela Inselkammer
Angela Inselkammer, Präsidentin des Dehoga Bayern: „Positiv ist, dass kein erneuter Lockdown thematisiert wurde.“ (Foto: © picture alliance / Frank Hoermann / SVEN SIMON)
Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz bewertet der Dehoga Bayern zwiegespalten: Gut sei, dass kein erneuter Lockdown thematisiert wurde, für die Herabsetzung der Inzidenz im Bezug auf die 3G-Regel hat der Verband jedoch kein Verständnis.
Mittwoch, 11.08.2021, 08:50 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz beurteilt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband zwiespältig. „Wir hätten uns mehr Mut zu mehr Selbstverantwortung und weniger Verbote gewünscht“, so Präsidentin Angela Inselkammer: „Positiv ist, dass kein erneuter Lockdown thematisiert wurde. Das klare Bekenntnis, dass eine Schließung des Gastgewerbes zumindest für Geimpfte und Genesene definitiv ausgeschlossen ist, ist ein wichtiges Signal an alle Unternehmer und Beschäftigte.“ Positiv gewertet wird auch, dass es für Getestete keine Zugangsbeschränkungen zu gastgewerblichen Betrieben gibt.  „Ein Zugang nur für Geimpfte und Genesene wäre auch rechtlich bedenklich gewesen“, so Inselkammer. Auch die Zusage zur Verlängerung der Überbrückungshilfen und dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld seien wertvoll.

Kritik an niedriger Inzidenz

Kein Verständnis hat der Dehoga Bayern hingegen dafür, dass der Maßstab für verschärfte Zugänge erneut einzig und allein der 7-Tage-Inzidenzwert sein soll. Es wird zwar von weiteren Faktoren geredet, aber entscheidend für die 3G-Regel ist der Inzidenzwert. „Hier bleibt auch nach eineinhalb Jahren Pandemie alles beim Alten. Die Frage ist nur, ob das Alte angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse immer das Bessere ist“, so Inselkammer. Das in diesem Zusammenhang der Inzidenzwert von 50 auf 35 sogar herabgesetzt wurde, sei nicht nachvollziehbar. Die Frage wird zudem sein, wie die Testinfrastruktur ab Oktober aufrechterhalten werden soll. Auch wenn Tests kostenpflichtig sind, so müsse ja zumindest die Möglichkeit für die Bürger bestehen bleiben, insbesondere für diejenigen, die sich nicht impfen lassen können. Nachdem laut Beschluss mittlerweile jedem Bürger ein Impfangebot gemacht werden kann, bleibt zudem die Frage, wie lange Grundrechtseinschränkungen noch gerechtfertigt sind.

(Dehoga/NZ)

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