Mehrwertsteuersenkung nur „wichtiger Teilerfolg“
Bis tief in die Nacht hat am Mittwoch der Koalitionsausschuss neue Beschlüsse in der Corona-Krise gefasst – auch für die Gastronomie und Hotellerie. So soll etwa ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 die Mehrwertsteuer auf sieben Prozent herabgesetzt werden. Nun meldete sich auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bundesverband): Präsident Guido Zöllick bezeichnete die Regelung als ein „wichtiges und mutmachendes Signal“. Man er kenne an, „dass die Spitzen von CDU, CSU und SPD die Nöte der Branche wahrnehmen“, sagte Zöllick. Allerdings nannte er die temporäre Steuerreduzierung auch nur einen „wichtigen Teilerfolg“.
Denn Gastronomie-Betriebe, die ausschließlich Getränke anbieten, wie Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken, würden nicht von dem Beschluss profitieren, betonte der Dehoga-Präsident. Zudem sei klar, dass die sieben Prozent Mehrwertsteuer die zu erwarteten nicht unerheblichen Umsatzausfälle aufgrund der dann einzuhaltenden Abstandsregelungen und Schutzmaßnahmen nur ein wenig kompensieren würden. Guido Zöllick: „Insofern werden die bezifferten Steuerausfälle in Höhe von vier bis fünf Milliarden Euro nicht realisiert werden.“ In diesem Zuge begrüßte er die Bemühungen von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, der sich nachdrücklich für eine Mehrwertsteuer von sieben Prozent eingesetzt hat und diese Forderung auch weiterhin als unbefristete Regelung verfolgt.
Rettungsfonds bleibt weiterhin oberstes Ziel
Trotz der jüngsten Beschlüsse der Spitzen von CDU/CSU und SPD pocht der Dehoga Bundesverband also auch weiterhin auf einen Rettungsfonds – dies bleibe „weiter ganz oben auf der Agenda des Verbandes“, sagte Zöllick. „Ohne direkte Finanzhilfen werden es die meisten unserer Betriebe nicht schaffen.“ Für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 zu ermöglichen (Verlustverrechnung), sei zweifelsohne auch zu begrüßen.
(Dehoga/KP)