Maßnahmen gegen Sterneschummeleien zeigen ersten Erfolg
Ein Viertel aller Hotels mit Sterneangaben aus einer 1.000 Betriebe umfassenden ZDF-Stichprobe warb vor einem Jahr mit Sternen, ohne gültig nach Deutscher Hotelklassifizierung eingestuft zu sein. Es kam bereits zu zahlreichen Abmahnungen der Wettbewerbszentrale! „Um die Interessen klassifizierter Betriebe zu wahren und unsere Markenrechte zu schützen, haben wir ein umfangreiches Maßnahmenpaket aufgelegt, das nun erste Erfolge zeigt“, zieht Markus Luthe als Geschäftsführer der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH, eine Zwischenbilanz:
Mit Hilfe des Bonner Datendienstleisters B2B Smart Data wurden im Herbst letzten Jahres und werden zukünftig alle rund 21.000 Homepages deutscher Hotels regelmäßig und automatisiert für die Deutsche Hotelklassifizierung auf unberechtigte Sternewerbung hin im Text, in Meta-Tags oder auf Bildern gescreent. Im Rahmen der zuvor stattgefundenen Eigenrecherche und der ersten bundesweiten Vollerhebung wurden insgesamt 1.228 Fälle ermittelt, in denen auf hoteleigenen Internetseiten fälschlicherweise mit Sternen geworben wurde, was einer Quote von 6,0 Prozent entspricht. Alle 1.228 Hotels wurden von der regional zuständigen Klassifizierungsgesellschaft schriftlich aufgefordert, sich entweder gültig klassifizieren zu lassen oder die Werbung mit Hotelsternen einzustellen. In 28,1 Prozent aller Fälle erfolgte zwischenzeitlich eine offizielle Klassifizierung. Bei 39,5 Prozent entfernte das angeschriebene Hotel die kritisierte Sternewerbung. Bei 11,7 Prozent wurde zunächst von einer weiteren Rechtsverfolgung abgesehen, da die Fallkonstellationen zunächst als rechtlich nicht eindeutig eingestuft wurden; dabei handelt es sich beispielsweise um seit Jahrzehnten im Familienwappen der Hoteleigentümer verwendete Sternedarstellungen oder anderweitige Grenzfälle.
In 20,7 Prozent der Fälle ließen sich mit den Hotels letztlich nicht einvernehmlich klären, so dass diese insgesamt 254 Vorgänge der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg zur Klärung übermittelt wurden. Nach Angaben der Klassifizierungsgesellschaften seien zwischenzeitlich in 110 Fällen strafbewehrte Unterlassungserklärungen seitens des Hotels abgegeben und in 43 Fällen Klage bei den zuständigen Gerichten eingereicht worden. 78 Fälle befänden sich noch in der Bearbeitung und 23 seien eingestellt worden.
Wann dürfen Hotels mit Sternen werben?
Hotels dürfen in Deutschland nur mit Hotelsternen werben, wenn sie die Sterne nach einer Überprüfung durch eine neutrale Stelle zugestanden bekommen haben. Die Deutsche Hotelklassifizierung findet durch die Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung GmbH statt und ist für Hotels freiwillig. Die Durchführung der Klassifizierung vor Ort obliegt 16 regional zuständigen Klassifizierungsgesellschaften. Derzeit sind in Deutschland 8.511 Betriebe gültig klassifiziert. Bei insgesamt 20.725 Hotelbetrieben in Deutschland (13.377 Hotels und 7.348 Hotels garnis; Quelle: Statistisches Bundesamt) entspricht dies einem Klassifizierungsgrad von 41,1 Prozent.
Jeder Betrieb wird im Zuge der Klassifizierung aufgesucht und die vom Hotelier gegebenen Auskünfte überprüft. Um die Neutralität der Bewertung zu gewährleisten, gehören den entsprechenden Kommissionen meist sowohl Vertreter der zuständigen Tourismusverbände als auch des Gastgewerbes an. Der Kriterienkatalog selbst wird in einem Intervall von fünf bis sechs Jahren im Rahmen der europäischen Hotelstars Union überprüft. (MJ)