„Lassen Sie Mitnahmeangebote in der Gastronomie auch nach Sperrstunde zu!“
Der erneute Beschluss zur Sperrstunde für die (System-)Gastronomie hat in der Branche Unsicherheit und vor allem Unverständnis hinterlassen. Auch im Hinblick auf die halbwegs betriebserhaltenen Ausweichmaßnahmen wie Drive-In-, Lieferdienst- und To-go-Angebote herrscht Unklarheit, ob diese nach der Sperrstunde weiterhin zulässig sind. Während von Ministerien und Behörden bislang nur unzureichende Aufklärung kommt, positioniert sich der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) deutlich: Über Drive-In- und Lieferangebote findet kein direkter, persönlicher Kontakt zwischen Gast und Mitarbeiter bzw. Lieferdienstmitarbeiter statt, heißt es vom Verband, sodass nicht von einem Ansteckungsrisiko auszugehen ist. Es gibt keinen „Vor-Ort-Verzehr“ – und somit fallen aus Sicht des BdS diese Angebote auch nicht unter die Sperrstunde. Daher der klare Appell: Mitnahmeangebote müssen zulässig bleiben.
Gastronomie braucht eine wirtschaftliche Grundlage
BdS-Hauptgeschäftsführerin Andrea Belegante betont, dass einige Länder, wie Bayern, Saarland, Hamburg oder Thüringen eindeutig klargestellt hätten, dass Drive, To-go- und Lieferdienstangebote auch nach der Sperrstunde zulässig seien. Diese Klarheit wünsche man sich aber von allen Bundesländern. „Es kann nicht sein, dass von Kommune zu Kommune unterschiedliche Regelungen bei vergleichbarer Ausgangslage herrschen. Das ist weder rechtssicher begründbar noch verhältnismäßig den Unternehmern sowie den Bürgern vermittelbar. Uns kann auch niemand begründen, weshalb ein Drive-In aus infektiologischer Sicht problematisch wäre und deshalb geschlossen werden müsste“, kritisiert sie – und richtet eindringliche Worte an die politischen Entscheider: „Geben Sie der (System-) Gastronomie, die als erste Branche überhaupt und seit mittlerweile deutlich über sechs Monaten am stärksten unter den Beschränkungen leidet, eine wirtschaftliche Grundlage und bundeseinheitliche, belastbare Aussagen an die Hand. Lassen Sie Mitnahmeangebote in der (System-)Gastronomie auch nach der Sperrstunde zu!“
Folgenschwerer als die Sperrstunde könnte für die Branche jedoch die neueste Entwicklung sein. So sickerte durch verschiedene Medienberichte durch, dass die Bundesregierung einen „Lockdown light“ mit Restaurantschließungen plane. Andrea Belegante liest diese Berichte mit großer Sorge: „Unsere Mitglieder haben bewiesen, dass sie verantwortungsvoll und mit durchdachten und behördlich genehmigten Konzepten alle Hygienevorgaben beachten und umsetzen. Wir geben ein Stück Normalität und Raum für kontrollierte Zusammenkünfte.“ Es sei nicht mehr nachvollziehbar, weshalb die (System-)Gastronomie erneut an den Rand des wirtschaftlichen Zusammenbruchs gedrängt werde.
(BdS/KP)