„Keine Geschenke, sondern Rückgabe von Grundrechten“
Ab dem 25. Juni 2021 gilt eine neue, noch unbekannte Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen. Die jetzige endet mit Ablauf des 24. Juni. Aufgrund der sehr erfreulichen Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz in ganz Nordrhein-Westfalen – sie liegt am heutigen Tag bei 8,2 – fordert der Dehoga NRW einfachere Regelungen und weniger Beschränkungen. Zudem eine schnellere Öffnungsperspektive für Tanzbetriebe. „Wir reden heute über 7-Tage-Inzidenzen zwischen 2 -10. Das muss auch vertretbare Erleichterungen für unsere Betriebe bedeuten. Das sind keine Geschenke, sondern die Rückgabe von Grundrechten“, formuliert Haakon Herbst, Regionalpräsident im Dehoga Nordrhein-Westfalen.
Veranstaltungen mit 150 Gästen erlauben
Im Fokus von Gastronomen und Hoteliers stehen unter anderem private Veranstaltungen wie Hochzeiten, Jubiläen oder Geburtstagsfeiern, die momentan in geschlossenen Räumen nur mit 50 Gästen mit Negativtest möglich sind. Hier sollten wieder Veranstaltungen mit bis zu 150 Gästen möglich sein. Während der Dehoga weiterhin den Wegfall der Testpflicht für die Innen- wie die Außengastronomie fordert, bleibt eine Testpflicht bei privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten vorstellbar. „Solche Veranstaltungen sind wichtig für die Branche und vor der pandemischen Situation abgesichert durch Tests mehr als vertretbar“, betont Herbst.
Öffnungsperspektive für Clubs und Diskotheken
Neben einer Ausweitung von privaten Feiern setzt der Dehoga auf eine frühere Öffnungsperspektive für Clubs und Diskotheken als den 1. September und verweist auf Modellöffnungen in Schleswig-Holstein, wo sich Inhaber von Tanzbetrieben für ein Modellprojekt ab 1. Juli bewerben können. „Wir brauchen mehr Erkenntnisse. Die schaffen wir aber nicht, wenn alles geschlossen bleibt, sondern zum Beispiel durch Modell-Projekte. Deren Erkenntnisse kann man anschließend auf andere Betriebe übertragen“, so Herbst. „Die Coronaschutzverordnung lässt Modellprojekte zu. Also soll die Politik sie auch nutzen. Im Winter ist es zu spät. Im Übrigen ist Tanzen in unseren Betrieben in kontrolliertem Rahmen sicherer also unkontrolliert privat.“
Umsetzung der Innovationsklausel
Neben der Nutzung von Modellprojekten fordert der Dehoga schließlich die Umsetzung der Innovationsklausel der Coronaschutzverordnung. Dort heißt es zusammengefasst, dass das Gesundheitsministerium auf Anforderungen der Verordnung wie Mindestabstände dann verzichten kann, wenn technische Anlagen zur wirksamen Luftreinhaltung beitragen und die Wirkung wissenschaftlich belegt ist. Erst im März hat das Fraunhofer-Institut genau diese Wirksamkeit bei passenden Lüftungssystemen festgestellt. Passiert ist seit der Aufnahme der Innovationsklausel im letzten Herbst nichts. „Der Staat muss schon jetzt alles in den Blick nehmen, was bei einer möglichen vierten Welle helfen kann, dass Restaurants und Kneipen geöffnet bleiben. Dazu gehören unter anderem Modellprojekte, aber auch die Umsetzung der Innovationsklausel.“
(Dehoga NRW/NZ)