„Jetzt die Hilfslücken schließen“
„Zu keinem Zeitpunkt der Krise war es wichtiger, wirksame Unterstützung für alle von den Lockdown-Beschlüssen betroffenen gastgewerblichen Unternehmen zu leisten“, sagt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), mit Blick auf das neue Infektionsschutzgesetz. „In wenigen Tagen befinden wir uns sechs Monate im zweiten Lockdown.“ Die Branche kämpfe ums Überleben. Verzweiflung und Existenzängste nähmen dramatisch zu. Konkret fordert Zöllick schnelle und wirksame Finanzhilfen, die Verlängerung des Insolvenzschutzes, mehr Tempo beim Impfen und Perspektiven für die Branche.
Keine Entschädigungsregelung im neuen Gesetz
Zöllick kritisiert, dass im neuen Infektionsschutzgesetz weiter keine Entschädigungs- oder Kompensationsregelung für die Unternehmen verankert worden sei, deren Geschäftsbetrieb untersagt wird. „Wenn dem Gastgewerbe ein Sonderopfer für die Allgemeinheit und die übrige Wirtschaft abverlangt wird, muss eine finanzielle Entschädigung erfolgen.“ Ob und wann die bundesweite Notbremse wirke, sei zudem völlig offen, so Zöllick weiter und betont. „Wir erwarten jetzt eine maximale Kraftanstrengung zur Beschleunigung des Impfens. Gleichzeitig sind jetzt die Bundesländer gefordert, die Öffnungen unserer Branche verlässlich zu planen.“
Gebot der Stunde: Hilfslücken schließen
Darüber hinaus drängt Zöllick auf eine schnelle Auszahlung der noch ausstehenden November- und Dezemberhilfen. Betroffen seien vor allem Unternehmen, die erst seit Ende Februar überhaupt ihre Anträge stellen konnten. Zudem bedürfe es weiterer Korrekturen bei den Überbrückungshilfen. „Das aktuelle branchenübergreifende Hilfsprogramm Überbrückungshilfe III muss dringend nachgebessert werden“, sagt Zöllick. „Es ist ein Gebot der Stunde, jetzt die Hilfslücken zu schließen, damit auch das Überleben der größeren Unternehmen gewährleistet ist.“
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gefordert
Solange nicht an alle Unternehmen die Hilfen erhielten, die sie benötigten, sei die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zwingend notwendig und konsequent. „Es kann nicht sein, dass Unternehmen ab dem 1. Mai Insolvenz anmelden müssen, nur weil die staatlichen Hilfen, auf die sie einen Anspruch haben, nicht rechtzeitig bei ihnen angekommen sind oder die notwenigen Verbesserungen des aktuellen Förderprogramms noch ausstehen“, so Zöllick.
(Dehoga/NZ)