Kritik an Maßnahmen

„Diskriminierung der Gastronomie muss beendet werden“

Restaurantinhaberin entfernt Geschlossen-Schild
Die geplanten Einschränkungen ab einer Inzidenz von 35 treffen vor allem das Gastgewerbe hart. (Foto: © weyo/stock.adobe.com)
Nach den Beschlüssen vom 10. August haben die Länder die Vorgaben entsprechend umgesetzt. Der VEBWK kritisiert jedoch die Pläne der Bayerischen Staatsregierung: Diese würden eine Spaltung der Gesellschaft vorantreiben.
Freitag, 20.08.2021, 09:09 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

„Seit Monaten sprechen die Politiker davon, dass angesichts der steigenden Impfquote und der geringen Hospitalisierungsrate endlich andere Parameter, als nur die reine Inzidenz zur Bewertung der Infektionslage herangezogen werden müssen“, so VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „bislang ist es dabei allerdings bei bloßen Lippenbekenntnissen geblieben.“ Obwohl sich auch Experten gegen die Inzidenz als Grundlage für die Corona-Regelungen aussprechen, setzt die Bayerische Staatsregierung bei der Umsetzung der Bundesbeschlüsse vom 10. August weiter auf diesen starren und nicht mehr aussagekräftigen Richtwert. Geplant sind derzeit einschneidende Beschränkungen für Ungeimpfte ab einem Inzidenzwert von 35. Dann greifen verschärfte Kontaktbeschränkungen und für den Besuch der Innengastronomie, sowie kulturellen Veranstaltungen und für die Hotellerie ist dann ein negativer Test Pflicht.

„Branche wird zu politischen Zwecken missbraucht“

„Das Gastgewerbe ist durch die Coronakrise noch immer schwer angeschlagen“, gibt Zimmermann zu bedenken, „monatelang mussten wir kämpfen, um überhaupt für Teile der Gastronomie eine Öffnungsperspektive erreichen zu können. Jetzt soll unsere Branche zu politischen Zwecken missbraucht werden und Druck auf die Ungeimpften aufbauen. Es ist definitiv nicht tragbar, dass unsere Gastronomen dazu beitragen sollen, ihre Gäste in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zu spalten!“

„Einschränkung der Grundrechte nicht verhältnismäßig“

„Die dauerhaften Einschränkungen der Grundrechte sind nicht verhältnismäßig“, kritisiert die Geschäftsführerin, „Bayern ist hier wieder einmal Spitzenreiter. Auch wenn wir nicht alle Regelungen der anderen Bundesländer begrüßen, so gibt es doch auch gute Ansätze und Lockerungen.“ Baden-Württemberg hat sich so beispielsweise von der Inzidenz gelöst. Wenn dafür auch die 3G-Regel eingeführt wurde, so dürfen sich jedoch Geimpfte und Ungeimpfte auch über eine Reduzierung der Einschränkungen freuen. Für Privatveranstaltungen gibt es so keine Obergrenze mehr – egal ob die 500 oder 800 oder 1000 Teilnehmer der Hochzeit oder Geburtstagsfeier geimpft sind oder nicht. Bei weniger als 5000 Besuchern dürfen kulturelle Veranstaltungen oder auch Sport-Ereignisse ohne Kapazitätsbegrenzungen stattfinden, bei bis zu 25.0000 Teilnehmern dürfen die Hälfte der Plätze belegt werden. Zudem gilt: Wenn bei Veranstaltungen im Freien bei weniger als 5000 Besuchern die Abstandregelung von 1,5 Metern eingehalten werden kann, fällt die 3G-Regel. Auch Ungeimpfte benötigen dann keinen Test mehr.

Lockerungen gefordert

Sollte die Testpflicht bestehen bleiben, fordert der VEBWK, dann zumindest Lockerungen der Einschränkungen in Hinblick auf die Kontaktbeschränkungen und die Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen einzuräumen. Auch für das Beibehalten der Sperrzeit ab 1 Uhr sieht der Verein keinen triftigen Grund mehr. „Wir fordern die Bayerische Staatsregierung dringend dazu auf, die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen zu wahren und vielfältige, aussagekräftige Parameter zur Bewertung der Infektionslage heranzuziehen“, so Zimmermann weiter, „zudem muss die Diskriminierung der Gastronomie endlich beendet werden. Auch für Clubs und Diskotheken brauchen wir verlässliche Öffnungsperspektiven! Es scheint, als sollte unsere Branche bewusst geschädigt werden. Unsere Betreiber wollen endlich wieder Menschen zusammenbringen – und nicht zu Corona-Sheriffs der Regierung zur Überwachung der 3G-Regel und Spaltung der Gesellschaft werden!“

(VEBWK/NZ)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

In Bayern wurde die Isolationsplficht für Covid-Infizierte abgeschafft.
Coronaregeln
Coronaregeln

Keine Covid-Isolation mehr in vier Bundesländern

In einigen Bundesländern wurde jüngst die Isolationspflicht für Corona-Infizierte abgeschafft. Schutzmaßnahmen müssen aber weiterhin eingehalten werden. Gibt es Sonderregeln für das Gastgewerbe?
Junge Gastronomin entfernt ein Scild auf dem "Geschlossen wegen Covid-19 steht"
Bis zur Kabinettsberatung
Bis zur Kabinettsberatung

Bayern setzt Hotspot-Regelung aus

Kreise, die in Bayern die Inzidenz von 1000 übersteigen, sollten eigentlich das öffentliche Leben herunterfahren. Nun wird die sogenannte Hotspot-Regelung ausgesetzt. Die Verbände begrüßen die Entscheidung.
Olaf Scholz
Ministerpräsidentenkonferenz
Ministerpräsidentenkonferenz

2G-Plus für Restaurants beschlossen

Bund und Länder haben sich auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie geeinigt. Wie sich vorab bereits ankündigte, gilt in gastronomischen Betrieben künftig bundesweit die 2G-Plus-Regel.
Junge Dame mit Maske kontrolliert Gäste beim Einlass in das Restaurant
Reaktion auf Omikron
Reaktion auf Omikron

Österreich verschärft Corona-Regeln

Von einem erneuten Lockdown hat Österreich vorerst abgesehen. Nun soll zunächst versucht werden mit einer FFP2-Maskenpflicht und schärferen Kontrollen in der Gastronomie das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen.
Würfel mit der Aufschrift "2G" und "3G" steht auf der Kante
2G oder 3G?
2G oder 3G?

„Restaurantbesuche sind kein Infektionstreiber“

Die Lage verschlechtert sich für immer mehr Gastronomen zunehmend. Laut einer VEBWK-Umfrage haben viele Betriebe seit der Einführung von 2G Umsatzverluste von bis zu 90 Prozent verbucht. Der Verein fordert daher die Rückkehr zur 3G-Regel.
Gastronom steht an der Restauranttür hinter dem "Geschlossen"-Schild
Vor der Bund-Länder-Konferenz
Vor der Bund-Länder-Konferenz

Diskussion um erneuten Lockdown

Die Angst vor der Omikron-Variante wächst. Bereits vor der Bund-Länder-Konferenz bringen Politiker daher einen erneuten Lockdown ins Spiel. Auch andere Maßnahmen der Kontaktreduktion stehen im Raum.
Servicekraft mit Maske und vollem Tablet
Infektionsschutz
Infektionsschutz

Neue Corona-Regeln in Sachsen

Die Corona-Lage in Sachsen bleibt angespannt. Die Landesregierung hat daher eine Notfallverordnung beschlossen. Diese beinhalten auch eine Hotspot-Regelung für gastronomische Betriebe.
Bild der Plenarsitzung des Bundestag
Corona-Pandemie
Corona-Pandemie

Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Die Ampel-Koalition hat das Infektionsschutzgesetz erneut nachgebessert. Demnach sind künftig wieder Schließungen der Gastronomie möglich.
Schild, dass über die 2G-plus-Regel informiert
Infektionsschutz
Infektionsschutz

Saarland beschließt Ausnahmen für Geboosterte

Künftig sind im Saarland Geboostete von der Testpflicht bei 2G-plus ausgenommen. Die neue Regelung gilt beispielsweise für gastronomische Betriebe und Hotels.