„Diskriminierung der Gastronomie muss beendet werden“
„Seit Monaten sprechen die Politiker davon, dass angesichts der steigenden Impfquote und der geringen Hospitalisierungsrate endlich andere Parameter, als nur die reine Inzidenz zur Bewertung der Infektionslage herangezogen werden müssen“, so VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „bislang ist es dabei allerdings bei bloßen Lippenbekenntnissen geblieben.“ Obwohl sich auch Experten gegen die Inzidenz als Grundlage für die Corona-Regelungen aussprechen, setzt die Bayerische Staatsregierung bei der Umsetzung der Bundesbeschlüsse vom 10. August weiter auf diesen starren und nicht mehr aussagekräftigen Richtwert. Geplant sind derzeit einschneidende Beschränkungen für Ungeimpfte ab einem Inzidenzwert von 35. Dann greifen verschärfte Kontaktbeschränkungen und für den Besuch der Innengastronomie, sowie kulturellen Veranstaltungen und für die Hotellerie ist dann ein negativer Test Pflicht.
„Branche wird zu politischen Zwecken missbraucht“
„Das Gastgewerbe ist durch die Coronakrise noch immer schwer angeschlagen“, gibt Zimmermann zu bedenken, „monatelang mussten wir kämpfen, um überhaupt für Teile der Gastronomie eine Öffnungsperspektive erreichen zu können. Jetzt soll unsere Branche zu politischen Zwecken missbraucht werden und Druck auf die Ungeimpften aufbauen. Es ist definitiv nicht tragbar, dass unsere Gastronomen dazu beitragen sollen, ihre Gäste in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zu spalten!“
„Einschränkung der Grundrechte nicht verhältnismäßig“
„Die dauerhaften Einschränkungen der Grundrechte sind nicht verhältnismäßig“, kritisiert die Geschäftsführerin, „Bayern ist hier wieder einmal Spitzenreiter. Auch wenn wir nicht alle Regelungen der anderen Bundesländer begrüßen, so gibt es doch auch gute Ansätze und Lockerungen.“ Baden-Württemberg hat sich so beispielsweise von der Inzidenz gelöst. Wenn dafür auch die 3G-Regel eingeführt wurde, so dürfen sich jedoch Geimpfte und Ungeimpfte auch über eine Reduzierung der Einschränkungen freuen. Für Privatveranstaltungen gibt es so keine Obergrenze mehr – egal ob die 500 oder 800 oder 1000 Teilnehmer der Hochzeit oder Geburtstagsfeier geimpft sind oder nicht. Bei weniger als 5000 Besuchern dürfen kulturelle Veranstaltungen oder auch Sport-Ereignisse ohne Kapazitätsbegrenzungen stattfinden, bei bis zu 25.0000 Teilnehmern dürfen die Hälfte der Plätze belegt werden. Zudem gilt: Wenn bei Veranstaltungen im Freien bei weniger als 5000 Besuchern die Abstandregelung von 1,5 Metern eingehalten werden kann, fällt die 3G-Regel. Auch Ungeimpfte benötigen dann keinen Test mehr.
Lockerungen gefordert
Sollte die Testpflicht bestehen bleiben, fordert der VEBWK, dann zumindest Lockerungen der Einschränkungen in Hinblick auf die Kontaktbeschränkungen und die Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen einzuräumen. Auch für das Beibehalten der Sperrzeit ab 1 Uhr sieht der Verein keinen triftigen Grund mehr. „Wir fordern die Bayerische Staatsregierung dringend dazu auf, die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen zu wahren und vielfältige, aussagekräftige Parameter zur Bewertung der Infektionslage heranzuziehen“, so Zimmermann weiter, „zudem muss die Diskriminierung der Gastronomie endlich beendet werden. Auch für Clubs und Diskotheken brauchen wir verlässliche Öffnungsperspektiven! Es scheint, als sollte unsere Branche bewusst geschädigt werden. Unsere Betreiber wollen endlich wieder Menschen zusammenbringen – und nicht zu Corona-Sheriffs der Regierung zur Überwachung der 3G-Regel und Spaltung der Gesellschaft werden!“
(VEBWK/NZ)