Dehoga unterstützt Klage gegen Corona-Notfallverordnung
Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze: Die sächsische Corona-Notverordnung vom 19. November 2021 hat alle diese Betriebe in Sachsen geschlossen. Das ist ein gravierender Eingriff in die Geschäftstätigkeit der betroffenen Unternehmen. Doch ist dieser Schritt angesichts der geringen Infektionsrisiken in Beherbergungsbetrieben überhaupt gerechtfertigt? Der Dehoga Sachsen hat hier erhebliche Zweifel.
Normkontrollverfahren gegen die Verordnung
Nun gibt es ein erstes von dem Dehoga Sachsen unterstütztes Normenkontrollverfahren gegen die Verordnung. Es soll im Eilverfahren auf dem Rechtsweg Klarheit über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme schaffen. Angestrengt wird der Prozess von einem Antragsteller aus Eibenstock. Der Dehoga Sachsen unterstützt das Verfahren fachlich und finanziell. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am 3. Dezember informierten Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Sachsen, Jens Ellinger, Vizepräsident des Dehoga Sachsen & Geschäftsführer des Elldus Resort im Erzgebirge sowie Ralf Schibelius, Geschäftsführer des Hotel am Bühl gemeinsam über Anliegen und Hintergründe des Schrittes.
„Die Lage ist dramatisch“
Offiziell erhoben wird die Klage von Ralf Schibelius, der Geschäftsführer des Hotels am Bühl ist. Die Lage sei für sein Haus dramatisch, sagte Schibelius bei einer gemeinsamen Pressekonferenz. „Wir haben am 19. November recht spät abends erfahren, dass ab dem 22. November ein Beherbergungsverbot besteht“, sagte er. Zu diesem Zeitpunkt sei das Haus zu 80 Prozent ausgelastet gewesen. Für das Hotel bleibe abgesehen vom Außer-Haus-Verkauf von Speisen derzeit nichts übrig, weil Geschäftsreisende für die Einrichtung nicht interessant seien. „Wir rechnen bis Ende des Jahres mit einem Umsatzverlust von 600.000 Euro, der nicht mehr aufzuholen ist.“
Jens Ellinger, Vizepräsident des Dehoga in Sachsen, sagte, dass die Corona-Notfallverordnung in Sachsen die Geschäftssituation verzerre. In Polen, Tschechien und den umliegenden Bundesländern seien die Hotels noch geöffnet. „So kann man mit uns nicht umgehen!“, betonte er. Es sei unbestritten, dass die Situation auf den sächsischen Intensivstationen dramatisch sei. Hotels seien für die Infektionen jedoch nicht verantwortlich. „Wir fühlen uns erneut ohne wissenschaftliche Begründung als Prügelknabe für die verfehlte Politik.“
Was beinhaltet die Klage?
Auf die Frage, was die Klage konkret beinhalte, erklärte Klein: „Wir richten uns mit der Klage an die Schließung des Logis-Bereichs. Es dürfen keine touristischen Übernachtungen durchgeführt werden, obwohl wir in der Lage sind diese coronakonform anzubieten. Wir stehen somit wirtschaftlich vor dem Abgrund.“ Ob das rechtlich ist, soll nun das Gericht klären.
Die Klage sollte noch am Freitag an das Oberverwaltungsgericht Bautzen gehen. Der Gerichtssprecher sagte, dass dort schon einige Klagen gegen die Corona-Notfallverordnung eingegangen seien. Erste Entscheidungen bei Eilverfahren könne es in der kommenden Woche geben.
In der kommenden Woche will der Verband ein ähnliches Verfahren mit einem betroffenen Gastronomen gegen die Auflagen für Restaurants vor dem Oberverwaltungsgericht anstreben.
(Dehoga Sachsen/dpa/MK)