Bund-Länder-Treffen

Dehoga NRW kritisiert Abkehr von 3G

3G,, 2G Regel
Der Dehoga NRW fände die 3G-Regelung für das Gastgewerbe weiterhin angemessen. (Foto: © fotogestoeber/stock.adobe.com)
Der Dehoga NRW bewertet die Ergebnisse des gestrigen Bund-Länder-Treffens sowie die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes kritisch, auch wenn außer Frage steht, dass die Pandemie eingedämmt werden muss.
Freitag, 19.11.2021, 12:50 Uhr, Autor: Martina Kalus

Bezugnehmend auf das gestrige Bund-Länder-Treffens begrüßt der Dehoga NRW den Verzicht auf Lockdown, kritisiert aber gleichzeitig die Abkehr von 3G. „Dass es zu keinem Lockdown mehr kommen darf, ist eine wichtige Entscheidung. Allerdings wäre eine 3G-Regelung, wie sie jetzt im öffentlichen Nahverkehr und im Reisefernverkehr gelten wird, auch für das Gastgewerbe weiterhin angemessen, weil Restaurants und Hotels beispielsweise nachweislich nie Infektionsherde waren“, sagt Haakon Herbst, Regionalpräsident im Dehoga Nordrhein-Westfalen. Künftig gilt bei Veranstaltungen im Freizeitbereich, zu dem das Gastgewerbe offensichtlich gezählt wird, eine flächendeckende 2G-Regelung, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz zwischen 3 und 6 liegt, was in NRW momentan bei einer Inzidenz von knapp über 4 der Fall ist.

„Lockdown darf nicht kommen“

Vor weiteren, schärferen Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt warnt der Hotel- und Gaststättenverband: „Der Lockdown darf auch nach dem nächsten Bund-Länder-Treffen Anfang Dezember nicht kommen. Genauso wenig wie andere Beschränkungen wie die Wiedereinführung von Mindestabständen oder 2G+ beim Restaurantbesuch. Das würde einen „Quasi-Lockdown“ bedeuten und viele Betriebe, die es bis jetzt wirtschaftlich gerade so eben geschafft haben, in die Knie zwingen“, so Herbst.

Mit Blick auf den Geschäftsreisetourismus und Veranstaltungen wünscht sich der Dehoga eine längere Übergangszeit von 3G zu 2G: „Viele Geschäftsreisen und Veranstaltungen sind unter 3G-Vorzeichen geplant worden. Weil sie nicht ohne Weiteres auf 2G umgestellt werden können, wird es weitere Stornierungen „hageln“. Nach einer jüngst durchgeführten Umfrage des Branchenverbandes Dehoga, an der sich auch knapp 450 Unternehmer aus dem Gastgewerbe in NRW beteiligt hatten, waren schon vor den jetzt getroffenen Maßnahmen rund ein Drittel aller Weihnachtsfeiern und sonstigen Veranstaltungen sowie knapp ein Viertel (23%) aller Übernachtungen aufgrund des Infektionsgeschehens abgesagt worden. Tendenz seit gestern stark steigend.

„Ausweichbewegungen ins Private“

Im Übrigen gibt der Dehoga zu bedenken, dass weitere Verschärfungen „Ausweichbewegungen ins Private“ zur Folge hätten. „Der Bekämpfung der Pandemie wäre es sicherlich abträglich, wenn wieder vermehrt Partys und Treffen ins unkontrolliert Private abwanderten, weil in der Gastronomie die Vorgaben zu strikt sind“, verweist Herbst auf Erfahrungen, die in einem früheren Stadium der Pandemie gemacht wurden und die das Pandemie-Geschehen befeuert hatten.

Überbrückungshilfe III Plus und Kurzarbeitergeld

Auf große Zustimmung stößt bei Gastronomen und Hoteliers die auch vom Dehoga geforderte Verlängerung von Überbrückungshilfe III Plus und Kurzarbeitergeld ins Jahr 2022 hinein. „Die weitere Entwicklung der pandemischen Lage in Kombination mit den jetzt getroffenen Maßnahmen verunsichert Teile der Bevölkerung und der Wirtschaft , dass von unserem so eminent wichtigen Jahresendgeschäft mit Weihnachtsfeiern und anderen Veranstaltungen nicht mehr viel übrig bleibt. Möglicherweise wird man sich noch einmal genau anschauen müssen, ob die jetzigen Hilfen angesichts dieser Situation überhaupt ausreichen“, betont Herbst.

Der Dehoga begrüßt die Ankündigungen von Bund und Ländern, ihre Impfanstrengungen auszuweiten, niederschwelliger zu machen und wie vom Gastgewerbe gefordert Bürgertests erneut kostenlos zur Verfügung zu stellen. „Je erfolgreicher die Impfkampagne wieder anläuft und durch freiwillige flächendeckende Tests flankiert wird, desto größer die Chance, diese Pandemie zu beenden. Unser Ziel bleibt, möglichst schnell wieder allen uneingeschränkt Gastgeber sein zu können“, so Herbst abschließend.

(Dehoga NRW/MK)

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