Dehoga initiiert erste Klage gegen Allgemeinverfügung
Vom Dehoga Thüringen initiiert ist eine erste Klage gegen die Allgemeinverfügung Schmalkalden-Meiningen am Verwaltungsgericht eingereicht worden. Gerade mit Blick auf die Herbstferien, wo eben besonders Kinder mit ihren Eltern oder Großeltern verreisen, seien die Regelungsvorgaben der Testpflichten für Gastgeber nicht realisierbar, weil Testzentren fehlen, die Kostenübernahme nicht geklärt ist und völlig unklare Regelungen normiert sind, welche nicht umgesetzt werden können. Um „nicht geimpfte“ Personen zu schützen werden Einschränkungen und Maßnahmen normiert, welche weder verständlich noch umsetzbar sind und nur zu Unverständnis führen können. „Wenn Adressaten einer Norm diese nicht im Ansatz verstehen, geschweige denn realisieren können, muss sich der Absender der Norm ernsthaft fragen lassen, welcher Sinn damit verfolgt werden soll“, so Mark A. Kühnelt, Präsident Dehoga Thüringen und weiter: „Wir dürfen doch im zwanzigsten Monat der Pandemie endlich klare und verständliche Regelungen verlangen. Das Regelungschaos und immer wieder Einschränkungen für unsere ohnehin gebeutelte Branche sind untragbar. Das Delegieren von Regelungen über die unterste Ebene und schließlich an die Hotelrezeptionen oder die Restauranttür und zudem noch ein völlig unübersichtlicher und unverständlicher Flickenteppich ist schlicht und ergreifend nicht mehr hinnehmbar. Wir fordern konkret Ministerin Werner auf, dieses Chaos zu beenden.“
(Dehoga Thüringen/NZ)