Dehoga bietet kostenfreie Beratung für Gastronomen
Die sogenannte Blitzlichtberatung können alle gastgewerblichen Betriebe mit Sitz in Bayern mit weniger als 20 Vollzeitbeschäftigten, deren Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro netto liegt, in Anspruch nehmen. Zudem muss es sich um einen konzessionierten Gastronomiebetrieb mit Sitzplatzangebot und herkömmlicher Bedienung oder einen Beherbergungsbetrieb mit mindestens zehn Betten handeln. Ausgenommen sind Franchisenehmer. Alle Betriebe, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können für 500 Euro eine Beratung erhalten, wenn sie Mitglied des Dehoga Bayern sind. Für nicht Mitglieder kostet die Beratung 700 Euro.
Wie funktioniert die Blitzlichtberaung?
Interessierte Gastronomen können sich auf der Seite wirtshauskultur.bayern anmelden. Die ausgefüllten Unterlagen müssen an die Bayern Tourist GmbH zurückgesendet werden. Danach erfolgt eine individuelle Terminabsprache. Die Beratung muss jedoch bis spätestens 31.12.2018 durchgeführt werden.
Für die Beratung selbst sollte der Antragssteller etwa zwei bis drei Stunden Zeit einplanen. Eine Vertretung des Unternehmers bzw. seines Geschäftsführers ist nicht möglich. Ziel der Blitzlichtberatung ist es, eine realistische Momentaufnahme der betrieblichen Situation zu erstellen und Empfehlungen sowie Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Das erfordert natürlich die Bereitschaft des Betriebes sich notwendigen Veränderungen gegenüber zu öffnen. Architektur-, Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung sind aufgrund der zeitlichen Begrenzung nicht Gegenstand der Beratung. Alle Blitzlichtberater sind Branchenprofis mit mehrjähriger operativer Erfahrung in Hotellerie und Gastronomie in leitenden Funktionen und verstehen auch die Blickwinkel des Unternehmers und wie die Herausforderungen sind. (MJ)