„Betriebe brauchen eine klare Öffnungsperspektive“
Das nächste Treffen zwischen Bund und Länder steht unmittelbar bevor – im Laufe des 30. April 2020 wollen die Politiker unter anderem über weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beraten. Im Hinblick darauf machte der Dehoga Bundesverband noch einmal auf für die wirtschaftlich katastrophale Situation der Hotel- und Gastro-Branche aufmerksam und wiederholte seine Forderungen nach einer finanziellen Unterstützung. Als obersten Punkt sieht der Branchenverband dabei die Bildung eines Rettungsfonds mit direkten Finanzhilfen für alle Betriebe des Gastgewerbes. Das machte Dehoga-Präsident Guido Zöllick noch einmal deutlich: „Die Branche liegt am Boden. Eine Pleitewelle nie gekannten Ausmaßes droht. Verzweiflung bei Unternehmern wie Mitarbeitern macht sich breit. Hunderttausende Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel.“ Die bisherigen Liquiditätshilfen und Kredite von Bund und Ländern reichten nicht aus. „Die Betriebe brauchen jetzt schnell und ausreichend Geld, um am Leben zu bleiben sowie dringend eine Öffnungsperspektive.“
Für das kommende Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministern sagte Zöllick: „Der Rettungsfonds für hauptbetroffene Branchen wie das Gastgewerbe gehört auf die Agenda des Treffens.“ Dieses Finanzmittel müsse „schnell, unbürokratisch und gerecht“ sein. Alle Unternehmen müssten davon profitieren, kleine wie große. „Die Zeit drängt“, betonte Zöllick mit Blick auf eine Dehoga-Umfrage. Danach meldet jeder dritte Betrieb, dass die Liquidität weniger als 20 Tage ausreicht. Ohne staatliche Hilfen stünden mehr als 70.000 gastgewerbliche Betriebe vor dem Ruin.
Pachtminderung dringend erforderlich
Für den Dehoga-Präsidenten gibt es vor allem beim Thema Pachtminderung dringend Handlungsbedarf. Aufgrund fehlenden Einkommens, aber weiterlaufender Fixkosten wie Mieten und Pachten ist die finanzielle Schieflage der meisten Gastronomen und Hoteliers beinahe vorprogrammiert. Zöllick: „Wenn die Räume zum Betrieb eines Restaurants vermietet oder verpachtet wurden, und diese Nutzung massiv beschränkt bzw. untersagt ist, kann das Betriebsrisiko nicht wie jetzt in voller Höhe allein vom Mieter bzw. Pächter getragen werden.“
Daher fordert der Verband einen angemessenen Risikoausgleich: „Sofern ein Betrieb aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme geschlossen oder wesentlich eingeschränkt wird, muss der Anspruch auf Anpassung der Miet- bzw. Pachthöhe im Gesetz verankert werden“, sagte Zöllick. Es könne nicht sein, dass Investmentfonds jahrelang hohe Renditen insbesondere mit Hotels als Pächter erzielt haben und die Betriebe nun im Regen stehen lassen. „In der größten Krise nach dem Zweiten Weltkrieg sind alle gefordert. Auch die Immobilienwirtschaft muss ihrer Verantwortung gerecht werden.“
Konkreter Öffnungsplan für das Gastgewerbe
Als Drittes fordert der Dehoga einen konkreten Zeitplan, wie der Neustart des Gastgewerbes gelingen kann. „Unsere Betriebe brauchen eine klare Öffnungsperspektive“, sagte Zöllick. Es brauche Konzepte für ein verantwortungsvolles Wiederhochfahren der Gastronomie mit nachvollziehbaren, verständlichen und vor allem bundesweit einheitlichen Regeln zum Gäste- und Arbeitsschutz. Auch der Dehoga arbeite mit Hochdruck an praxistauglichen Umsetzungshilfen für die Betriebe zur Vermeidung von Infektionsrisiken – unter anderem an zusätzlichen Hygieneregeln, die in der Branche bereits jetzt schon sehr hoch seien, wie es von Verbandsseite heißt.
(Dehoga/KP)