Berufsverbände drängen auf Corona-Nothilfe
Der Deutsche Hotel- Gaststättenverband (Dehoga) und der Hotelverband Deutschland (IHA) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme ein Corona-Nothilfeprogramm für das deutsche Gastgewerbe gefordert. Guido Zöllick, Präsident des Dehoga Bundesverband: „Die bislang von der Bundesregierung vorgesehenen Rettungsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind entweder für sehr große Unternehmen oder sehr kleine Wirtschaftseinheiten konzipiert und tragen den Besonderheiten im mittelständisch geprägten Gastgewerbe nicht hinreichend Rechnung. Wir befürchten daher, dass die Hilfen in unserer Branche nicht greifen werden.“ Daher habe man sich nun in einem gemeinsamen Brief an die Bundeskanzlerin und die zuständigen Bundesminister gewandt, „damit die Zielsetzung der Bundesregierung, kein Unternehmen und kein Job solle in der Krise verloren gehen, auch für unsere besonders betroffene Branche gilt“, fügt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA) hinzu.
Folgende Nachbesserungen beim gastgewerblichen Nothilfeprogramm sollten nach Ansicht des Dehoga und IHA dringend durch die Politik erfolgen:
- Das Gesetz sollte dahingehend ergänzt werden, dass bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage für Pacht- und Mietverhältnisse ein angemessener Interessenausgleich zwischen den Parteien zu suchen ist, z.B. eine hälftige Lastenteilung. Bislang sieht der Entwurf der vertragsrechtlichen Regelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie eine Aussetzung der Zahlungspflicht von Mieten und Pachten vor. Das sei, laut Dehoga und IHA, aber lediglich eine Stundung und helfe den Unternehmen in Hotellerie und Gastronomie nicht. Grund: Anders als in fast allen Wirtschaftsbereichen können Umsätze im Gastgewerbe nicht nachgeholt werden.
- Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds sollte ausdrücklich auch Unternehmen mit weniger als 43 Millionen Euro Bilanzsumme, 50 Millionen Euro Umsatz und weniger als 249 Arbeitnehmer zugänglich sein. Er sollte zur Stabilisierung der Vertragsverhältnisse explizit auch für die Abdeckung von Miet- und Pachtzahlungen in Form verlorener Zuschüsse offenstehen.
- Die über die Hausbanken ausgegebenen Liquiditätshilfemaßnahmen von Bund und Ländern drohen bei vielen Betrieben im Gastgewerbe nicht anzukommen – wegen Bearbeitungsengpässen der Banken, der Prüfungspflicht von Fortführungsaussichten und des schlechten allgemeinen Branchenratings. Folglich müssen die bankenaufsichtsrechtlichen Regeln (Basel I – III) temporär ausgesetzt werden und eine staatliche Haftungsfreistellung von nahezu 100 Prozent vorgesehen werden. Das EU-Beihilferecht ist insofern noch einmal kurzfristig anzupassen.
- Da aktuell die Antragsbearbeitung für Kurzarbeitergeld wegen des großen Andrangs sehr lange dauert, Gastgewerbe-Unternehmen aber schnelle Hilfe benötigen, sollten unbürokratische Abschlagszahlungen bereits Ende März/Anfang April gewährt werden. Außerdem sollte es Kurzarbeitergeld auch vom ersten Tag an für Auszubildende geben. Zudem wird gefordert, dass „unseren Arbeitnehmern eine anrechnungsfreie Nebentätigkeit trotz Kurzarbeitergeldbezug pauschal zwecks Nothilfe gestattet werden sollte“.
- Die Bundesregierung sollte das Infektionsschutzgesetz um einen Schadensersatzanspruch samt Rückwirkung ergänzen – und zwar für Betriebe, die von einer Allgemeinverfügung zur Schließung betroffen sind bzw. deren Geschäftsbetrieb erheblich eingeschränkt wird.
Guido Zöllick und Otto Lindner: „Ohne diese Korrekturen drohen gastgewerbliche Betriebe, insbesondere mit mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, durch das Raster der staatlichen Hilfsprogramme zu fallen. Auch mit Blick auf die Kleinstunternehmen und die vorgesehenen Sofortmaßnahmen sind wir skeptisch, ob diese ausreichend sind. Die von uns vorgeschlagenen Nachbesserungen müssen daher noch im Laufe dieser Woche unbedingt auf den Weg gebracht werden, um irreparablen Schaden von den Unternehmern und Beschäftigten in Hotellerie in Gastronomie abzuwenden.“
(Dehoga/IHA/KP)