BdS findet Mindestlohnerhöhung ab 2020 zu hoch
„Es ist gut, dass sich die Mindestlohnkommission für 2019 am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes und der Lohnentwicklung orientiert – so lautet im Übrigen auch ihr gesetzlicher Auftrag – und sich auf die berechneten 9,19 Euro beschränkt hat. Die drastische Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 2020 ist jedoch nicht geboten“, so Belegante.
„Meiner Meinung nach wird hier die Realität nicht genügend berücksichtigt – gerade für die Besonderheiten unserer Branche und auch einiger anderer. Unsere Mitglieder sind alle zwingend tarifgebunden. Wir haben in harten Tarifverhandlungen gute Kompromisse erzielen können. Durch die heutige Entscheidung wird ab 2020 eine deutlich höhere Untergrenze vorgeschrieben, die der Branche insgesamt schadet. Wer, wenn nicht wir als Branchenkenner und Sozialpartner, kann denn über spezifische tarifliche Anforderungen und über die Wirtschaftlichkeit von Tarifverträgen entscheiden?“, kritisiert die Hauptgeschäftsführerin. Belegante’s Ansicht nach schadet die Erhöhung den Angestellten innerhalb der Systemgastronomie: „Auf unsere Mitglieder kommen durch diese überdurchschnittliche Erhöhung enorme Mehrausgaben zu. Wir werden sehen, wie sich diese Entscheidung in der nächsten absehbaren Rezession auswirken und welche Folgen es für Arbeitsplätze haben wird.“ (MJ)