Umfrage

Außengastronomie kaum lohnenswert

Außenbereich eines Biergartens
Lediglich 31 Prozent der Restaurants und Cafés öffneten ihre Außengastronomie. (Foto: © Christian Schwier/stock.adobe.com)
Wie aus einer Dehoga-Umfrage unter rund 1.400 niedersächsischen Betrieben hervorgeht, blieben die meisten Außenbereiche in der ersten Woche mit Teilöffnungen geschlossen. Das Hauptproblem ist die Testpflicht.
Montag, 17.05.2021, 12:45 Uhr, Autor: Martina Kalus

Nach der ersten Woche mit Teilöffnungen im Gastgewerbe haben Gastronomen und Hoteliers in Niedersachsen eine ernüchternde Zwischenbilanz gezogen. Wie aus einer Umfrage des Branchenverbandes Dehoga unter rund 1.400 Betrieben hervorgeht, blieben die meisten Außenterrassen zur Bewirtung sowie viele Hotels für touristische Übernachtungen geschlossen. Als Gründe für die Nichtöffnungen wurden demnach fehlende Wirtschaftlichkeit, die verpflichtenden Tests auf das Coronavirus und eine ausbleibende Gästenachfrage angegeben, wie der Verband am Montag mitteilte.

„Umsätze bei weitem nicht erfüllt“

Der Umfrage zufolge öffneten im Gastgewerbe lediglich 31 Prozent der Restaurants und Cafés ihre Außengastronomie und nur ein Drittel der befragten Hotels und Pensionen begrüßten Gäste für touristische Übernachtungen. Bei den geöffneten Betrieben blieben zudem die Umsätze hinter den Erwartungen zurück: In der Gastronomie gaben etwa sechs von zehn der Betriebe an, dass die Umsatzerwartungen an den Tagen seit dem 10. Mai „bei weitem nicht erfüllt“ wurden, bei den Übernachtungsbetrieben erklärten etwa acht von zehn Befragten, dass die Umsätze «weit schlechter» als erwartet ausfielen.

Testpflicht verärgert Gäste

Angesichts der ernüchternden Bilanz fordert der Dehoga die sogenannte Landeskindregelung, wonach zunächst nur Niedersachsen im Bundesland Urlaub machen dürfen, sowie die Testpflicht für die Außengastronomie zu lockern. Zwar habe auch das mäßige Wetter die Außengastronomie eingeschränkt, die Testpflicht sei jedoch das „Hauptärgernis“, das viele Gäste von einem spontanen Besuch abhalte, teilte Dehoga-Präsident Detlef Schröder mit. „Fakt ist, die Testpflicht für die Außengastronomie muss mit der nächsten Verordnung fallen.“

(dpa/Dehoga/MK)

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