2 Prozent mehr Gehalt für das Gastgewerbe
Nach einem Leermonat im Mai 2018 steigen die Entgelte im bayerischen Gastgewerbe mit Wirkung zum 1. Juni 2018 um 2,8 Prozent bei einer Laufzeit bis 30. April 2019. Ab 1. Mai 2019 werden die Gehälter um weitere 2 Prozent angehoben bei einer Laufzeit bis 30. April 2020.
Die Vergütungen der Auszubildenden werden ab 1. Juni 2018 im 1. Ausbildungsjahr um 20 Euro, im 2. um 30 Euro und im 3. um 40 Euro angehoben. Eine weitere Anhebung der Ausbildungsvergütung greift ab 1.5.2019 um 20 Euro in jedem Ausbildungsjahr. Der neue Entgelttarifvertrag hat damit eine Laufzeit von 24 Monaten und bietet den Betrieben Planungs- und Rechtssicherheit.
Nach schwierigen Verhandlungen wurde eine gute und faire Lösung gefunden. Einerseits kann sich die Branche über stabile Umsätze erfreuen, andererseits steigen die Kosten kontinuierlich durch bürokratische Belastungen und Auflagen. (MJ)