Rückzahlung

Corona-Wirtschaftshilfen: Letztmalige Fristverlängerung

Corona-Wirtschaftshilfen: Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024. (Foto: © picture alliance / Bildagentur-online/Ohde)
Mit den Corona-Wirtschaftshilfen, u.a. Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen, wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen Coronabedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Mrd. € Bundesmitteln unterstützt. (Foto: © picture alliance / Bildagentur-online/Ohde)
Am Donnerstag einigten sich Bund und Länder auf einen letzten Aufschub für die Einreichung der Schlussabrechnung. In der Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz wurde der Schlusstermin auf Ende September 2024 festgesetzt. 
Montag, 18.03.2024, 14:00 Uhr, Autor: Christine Hintersdorf

Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der 
prüfenden Dritten im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt.

Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. 

Fristverlängerung ist für alle ein Erfolg

Staatsminister Hubert Aiwanger, Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz:„Die Verständigung auf eine Fristverlängerung ist ein Erfolg. Damit geben wir den prüfenden Dritten mehr Zeit, um die Schlussabrechnungen für die Unternehmen einzureichen. Die Schlussabrechnungen können nur mit aktiver Unterstützung der prüfenden Dritten bewältigt werden. Dazu braucht es eine Prüfung mit Augenmaß.“ 

Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Ab sofort werden wir den Prüfprozess vereinfachen und beschleunigen. Damit entlasten wir die Kanzleien, erhöhen die Qualität der digital einzureichenden Angaben und beugen so auch etwaigen Nachfragen durch die Prüfteams in den Bewilligungsstellen vor. Die getroffene Verständigung mit den Organisationen der prüfenden Dritten wird dazu beitragen, dass auch der Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen im Interesse der betroffenen Unternehmen zu einem Erfolg wird.“ 

Aufatmen für Unternehmen

Die Repräsentanten der vier Berufsorganisationen, Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Torsten Lüth, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V., Andreas Dörschell, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer und Leonora Holling, Schatzmeisterin der Bundesrechtsanwaltskammer, zur Verständigung:  „Wir begrüßen, dass Bund und Länder ein Einsehen hatten und einer Fristverlängerung, samt Härtefallregelung zugestimmt haben. Viele kleine und mittelständische Unternehmen werden nun aufatmen."

Die Repräsentanten weiter:"Darüber hinaus wurde es dringend Zeit, dass auch der Prüfprozess vereinfacht wird. So wird auf unser Drängen hin u. a. von standardisierten Katalogabfragen abgesehen und die prüfenden Dritten haben nun mindestens 21 Tage Zeit für eventuelle Nachfragen oder Beleganforderungen.“ 

30. September ist nun Stichtag für Abgabe

Die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern erörterten in einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz, an der auch die Repräsentanten der Bundessteuerberaterkammer, dem Deutsche Steuerberaterverband e.V, der Wirtschaftsprüferkammer und der Bundesrechtsanwaltskammer teilnahmen, das weitere Verfahren zum erfolgreichen Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen. 

Die vereinbarten Schritte, insbesondere, die Festlegung eines neuen Endtermins, 30. September 2024, damit möglichst alle noch ausstehenden rd. 400.000 Schlussabrechnungen den 21 Bewilligungsstellen zur Prüfung vorliegen werden, sowie Vereinfachungen und Beschleunigungen der Prüfverfahren sind in einer gemeinsamen Erklärung zusammengefasst. 

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