Wirtschaftsministerium will Bonpflicht streichen
Ab 2020 soll die neue Bonpflicht gelten – dies wird unter anderem endlose Papierschlangen, eine ausufernde Bürokratie und die kostspielige Umrüstung bzw. Neuanschaffung von Kassen bedeuten (Wir berichteten hier). Doch jetzt könnte es ein Aufatmen unter den einzelhändlern und Gastronomen geben: Das Wirtschaftsministerium will die Verpflichtung wieder aus dem Gesetz streichen, wie eine Sprecherin dieser Tage völlig unerwartet berichtet. Dies diene dem Umweltschutz, da eine Papierverschwendung verhindert sowie hohe Bürokratiekosten vermieden werden würden. Minister Peter Altmaier (CDU) sei derzeitig mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD) im Gespräch, wie es heißt. Zuvor hatte t-online.de darüber berichtet.
„Klima-, gesundheits- und ressourcenschädlich“
Sowohl die Bäcker, als auch die Dehoga und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) erwarten eine immense Menge an Papierverbrauch und zusätzlichem Müll wegen der Pflicht zum Kassenzettel. Dies sei „klima- und ressourcentechnisch kein gutes Signal“, so ein Sprecher des BUND. Auf Thermopapier gedruckte Kassenbons sind dem BUND zufolge aber nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Gesundheit bedenklich. Zwar darf von Januar an das hormonell wirksame Bisphenol A nicht mehr zum Beschichten des Papiers verwendet werden, doch bei einigen Alternativstoffen sei die hormonelle Wirkung nicht minder problematisch. Das Umweltbundesamt zeigt sich zurückhaltender. Es gebe nicht genügend Daten, um die Alternativstoffe zu beurteilen, auch wenn einige ebenso schädlich sein könnten.
Zweifel an der Wirksamkeit des neuen Kassengesetzes
Zu guter Letzt gibt es aber nicht nur Kritik an den Details des Kassengesetzes, sondern auch Zweifel an dessen Wirksamkeit. Acar vom EHI sagt, die Verordnung sei nicht der Sache dienlich, Betrug könne nicht ganz vermieden werden. So könnten Händler nach wie vor einen Vorgang einfach nicht in der Kasse registrieren. Laut HDE-Experte Brügelmann kann die Umstellung der Kassen Steuerbetrug zwar eindämmen, die Belegpflicht trage aber nicht dazu bei. „Denn mit dem ersten Tastendruck beim Kassieren wird eine Transaktion eröffnet, die sich bei einer mit einer TSE ausgerüsteten Kasse nicht mehr ohne Spuren löschen lässt. Ob dann der Kunde einen Beleg bekommt oder nicht, ist unerheblich.“