Gastronomie & Recht

Wien zieht Rauchverbot-Bilanz

Eine rauchende Frau
Trotz großer Befürchtungen gegenüber der Umsetzbarkeit des neuen Nichtrauchergesetzes haben dieses fast alle Gastronomiebetriebe zur vollsten Zufriedenheit umgesetzt – so das Wiener Marktamt in seiner Bilanz. (© Subbotina Anna/stock.adobe.com)
Das Wiener Marktamt zog Bilanz der Kontrollen seit Einführung des Rauchverbots in Lokalen. Das Ergebnis: Bei 5.205 Kontrollen gab es nur 83 Anzeigen wegen Qualmens.
Donnerstag, 02.01.2020, 11:23 Uhr, Autor: Thomas Hack

Seit dem 1. November wurden 5.205 Gastrobetriebe in Wien vom Marktamt nach dem Nichtraucherschutzgesetz kontrolliert. In nur 83 Fällen wurden Anzeigen wegen Rauchens erhoben, das entspricht einer Quote von 1,6 Prozent der überprüften Lokale, bilanzierte die Magistratsabteilung 59 dieser Tage. Seit 1. November 2019 müssen Gastronomiebetriebe in Österreich generell rauchfrei sein. „Trotz großer Befürchtungen gegenüber der Umsetzbarkeit des neuen Gesetzes, setzten fast alle Gastronomiebetriebe die neuen Bestimmungen zur vollsten Zufriedenheit um“, hieß es seitens des Wiener Marktamtes.

Rauchen auf „Freiflächen“ erlaubt

Vor Weihnachten hat das Gesundheitministerium in einem Informationsschreiben noch seine Angaben rund zu den „Freiflächen“ beim Rauchverbot in der Gastronomie präzisiert. Darunter sind vor allem Wetterschutzeinrichtungen gemeint, mit denen Gastronomiebetriebe das Rauchen im Freien angenehmer gestalten wollen. Denn Rauchen ist seit November nur noch auf sogenannten „Freiflächen“ erlaubt. Diese waren im Gesetz allerdings nicht definiert, was nun nachgeholt wurde: Demnach gelten als „Freiflächen“ „nach oben hin überdeckte Bereiche, deren seitliche Flächen zur Hälfte oder weniger von Wänden oder wandähnlichen Konstruktionen umschlossen sind“.

„Für unsere Mitgliedsbetriebe, die den Gästen das Rauchen im Freien durch das Anbringen von Wetterschutzeinrichtungen angenehmer gestalten wollen, bringt das Informationsschreiben des Ministeriums die dringend notwendige Rechtssicherheit und gewährleistet gleichzeitig einen österreichweit einheitlichen Vollzug des generellen Rauchverbotes in der Gastronomie. Jetzt ist klargestellt, dass auch nach oben hin überdeckte Bereiche als Freifläche gelten, sofern nicht mehr als die Hälfte der Seitenflächen geschlossen ist“, erläuterte der Obmann des Fachverbands Gastronomie in der Wirtschaftskammer Gastronomie, Mario Pulker. (apa/diepresse.com/TH)

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