Wohnungsvermittlungen
Weiterer Schlag gegen Airbnb
Wer seine Wohnung weniger als drei Monate an Geschäftsreisende vermietet, muss sich wegen „Zweckentfremdung“ verantworten – dies entschied dieser Tage ein Verwaltungsgericht in Berlin.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat dieser Tage entschieden, dass auch das Weitermieten von Wohnungen an Geschäftsreisende eine illegale Zweckentfremdung darstelle, wie aktuell der Tagesspiegel berichtet. Der Hintergrund: Die Eigentümer einer Zwei-Zimmer-Wohnung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg ließen neben Au-Pair-Mädchen auch immer wieder Geschäftsreisende in dem Apartment nächtigen. Das Bezirksamt habe darin eine Zweckentfremdung gesehen und die Wohnungseigentümer abgemahnt. Diese klagten gegen diesen Bescheid und gingen vor das Verwaltungsgericht. Die Richter entschieden jedoch, dass alles, was kürzer als drei Monate vermietet werde, eine Zweckentfremdung darstelle. (tagesspiegel.de/TH)