Rechtssprechung

Verwaltungsgerichtshof setzt bayernweites Alkoholverbot außer Vollzug

Tasse Glühwein, die von Gewürzen und Weihnachtsdeko umgeben ist
Bayerns oberstes Verwaltungsgericht setzt das öffentliche landesweite Alkoholverbot außer Vollzug. (Foto: © Jenny Sturm/stock.adobe.com)
Ein Winter ohne Glühwein im Freien – das könnte nun doch bald anders aussehen. Denn Bayerns oberstes Verwaltungsgericht sieht für ein öffentliches landesweites Alkoholverbot keine Grundlage.
Mittwoch, 20.01.2021, 11:40 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Mannes aus Regensburg statt. Zur Begründung teilte das Gericht mit, dass nach dem Infektionsschutzgesetz Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern überschreite daher die Verordnungsermächtigung, die der Bundesgesetzgeber erteilt habe. Die Entscheidung des Senats gelte ab sofort bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Lokale Verbote durch die Kommunen weiter möglich

Die Staatsregierung will nun den Kommunen erneut lokale Verbote ermöglichen. Diese sind weiter möglich – sie waren nicht Gegenstand des Verfahrens. „Die Entscheidung des VGH ist bedauerlich, da Alkohol enthemmt und dazu beiträgt, mit den unbedingt nötigen Hygieneabständen laxer umzugehen“, teilte die Staatskanzlei der Deutschen Presse-Agentur mit. „Wir werden daher die alte Regelung wieder in Kraft setzen, wonach die Kommunen bestimmte Plätze festlegen, an denen der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum verboten ist.“

Viele Städte hatten im vergangenen Jahr vor allem an Hotspots Alkoholverbote erlassen, darunter München, Nürnberg und Bamberg. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte aber schon Anfang September das nächtliche Alkoholverbot der Stadt München für den gesamten öffentlichen Raum für unverhältnismäßig erklärt. Die Richter wiesen damals eine Beschwerde der Landeshauptstadt zurück und bestätigten eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Stadt hatte danach gezieltere Verbote erlassen, etwa rund um Party-Hotspots wie die Isarauen oder den Gärtnerplatz.

„Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken“

Wie und wo nun wieder Alkohol in der Öffentlichkeit konsumiert werden kann, hängt davon ab, wie schnell die Kommunen neue Regeln schaffen. Grundsätzlich heißt es in der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von Mitte Dezember: „Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.“ Vielerorts gab es seitdem Getränke und kleinere Speisen etwa an Kiosken. Nun wäre auch Alkohol wieder erlaubt – und damit der in der kalten Jahreszeit beliebte Glühwein.

Außervollzugsetzung der 15-Kilometer-Regel abgelehnt

Der Eilantrag des Regensburgers an den Verwaltungsgerichtshof richtete sich nicht nur gegen das Alkoholverbot, sondern auch gegen die 15-Kilometer-Regelung für tagestouristische Ausflüge, gegen Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Bibliotheken und Archiven. Eine Außervollzugsetzung lehnte das Gericht in all diesen Punkten aber ab.

Die Kontaktbeschränkungen seien vom Infektionsschutzgesetz gedeckt und angesichts des aktuellen Geschehens verhältnismäßig. Bei der Schließung von Bibliotheken und Archiven sei offen, ob diese angesichts fehlender Ausnahmen für Bring- und Abholdienste verhältnismäßig sei. Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache überwiege aber das öffentliche Interesse an der Eindämmung der Corona-Pandemie gegenüber dem individuellen Interesse des Antragstellers.

Antrag, die 15-Kilometer-Regelung für tagestouristische Ausflüge außer Vollzug zu setzen, wies der Senat als unzulässig ab – der Antragsteller sei von der Regelung derzeit nicht betroffen, da Regensburg unter der Sieben-Tages-Inzidenz von 200 liege und die Regel damit nicht gelte. Der Senat traf damit aber ausdrücklich keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der Regelung. Hierzu sind mehrere weitere Eilanträge beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig. Entscheidungen dazu werden in Kürze erwartet.

(dpa/NZ)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Eine Gruppe von Leute stoßt in einer Bar mit Bier an
Corona-Maßnahmen
Corona-Maßnahmen

Schankwirtschaften in Bayern dürfen öffnen

Kneipen und Bars im Freistaat dürfen ab sofort auch innen wieder öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab dem Eilantrag einer Wirtin statt und kippte die Regelung zur Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften.
Touristin vor dem Münchener Rathaus auf dem Marienplatz
Urteil
Urteil

Gericht stoppt bayerisches Beherbergungsverbot für Touristen

Bayerns Gastwirte dürfen wieder Gäste aus Risikogebieten in Deutschland empfangen. Den Beschluss traf nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Erfahrungsaustausch im Nachgang der Bundestagswahl zwischen den Präsidien des Handelsverbands Bayern (HBE) sowie dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern.
Wirtschaftslage
Wirtschaftslage

Gemeinsam mehr erreichen!

Der Dehoga Bayern und der Handelsverband Bayern wollen sich gemeinsam aktuellen Herausforderungen stellen und ihre Kräfte bündeln. Zusammen wollen sie politischen Forderungen mehr Gewicht geben. 
Wirtin in bayerischer Kneipe mit Gästen
Aufschwung
Aufschwung

Umsatzzahlen im Gastgewerbe gehen rauf

Für den Tourismusbereich lief es im Januar 2025 erstaunlich gut. Es gab eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahresmonat. Davon profitierte auch das Gastgewerbe. Bei näherer Betrachtung fallen die Zahlen allerdings nicht ganz so gut aus. 
Bayerischer Biergarten mit Bedienung und zahlreichen lokalen Spezialitäten
Entwicklung
Entwicklung

Starke Dynamik in der bayerischen Gastro

Das Bayerische Landesamt für Statistik hat die Zahl der Gewerbean- und abmeldungen für das Jahr 2024 veröffentlicht. Besonders Augenmerk liegt dabei auf dem Bereich des Gastgewerbes. Wie sich zeigt, gab es in der Branche sehr viel Bewegung. 
Holger Schroth, Area General Manager, Hotel Vier Jahreszeiten Kempinski München; Barbara Muckermann, Group Chief Executive Officer, Kempinski Hotels; HRH Prinz Luitpold von Bayern; Anders Thomas, CEO, Porzellan Manufaktur Nymphenburg
Vereinbarung
Vereinbarung

Kempinski Hotels übernehmen die Leitung der Royal Residence am Schloss Nymphenburg

Die Kempinski Hotels haben eine wegweisende Vereinbarung zum Management der Royal Residence am Schloss Nymphenburg unterzeichnet. In Partnerschaft mit HRH Prinz Luitpold von Bayern und der königlichen Familie von Bayern wird Kempinski ab dem 1. März 2025 exklusiv die Privatresidenz verwalten.
Die sechs Kandidatinnen zur Wahl der Bayerischen Bierkönigin 2025/2026
Hoheitliches Amt
Hoheitliches Amt

In Bayern wird die Bierkönigin 2025/2026 gewählt

Wer wird bayerische Bierkönigin? Sechs Damen sind in der Endausscheidung. Unter den Bewerbern gab es auch einen Mann. Der war aber chancenlos.
Alfons Schuhbeck
Neuer Prozess
Neuer Prozess

Alfons Schuhbeck muss erneut vor Gericht

Aus der Haft ins Gericht: Seit August 2023 sitzt Alfons Schuhbeck seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung ab. Jetzt gibt es einen neuen Prozess gegen den Star-Koch.
V. l. n. r.: Angela Inselkammer, Präsidentin des Dehoga Bayern, Tourismusministerin Michaela Kaniber und Peter Berek, 1. Vorsitzender des Bayerischen Heilbäder-Verbandes
Gästerekord
Gästerekord

Rekordjahr für Bayerns Tourismusbranche

Der bayerische Tourismus boomt. Vergangenes Jahr kamen mehr Gäste in den Freistaat als je zuvor. Dabei waren die Umstände nicht einfach. Und der Branchenverband Dehoga zeichnet ein düsteres Bild.